Herr Dr. Mueller- LoF Nr. 36/12

Ist das so korrekt, dass die Flächen, die Am Rund als Grünfläche ausgewiesen durch Zäune von einer Betretung auszuschließen sind?

Es gibt Am Rund Waldflächen die eingezäunt sind, da müsste dann der Zaun zurückgebaut werden.

 

Herr Ernsting

Die Verwaltung hat sich auf Grund des Hinweises von Herrn Dr. Mueller bei der zuständigen Forstbehörde nach den aktuell unter das Landeswaldgesetzt (LWaldG) fallenden Flächen im Bereich Am Rund erkundigt. Die Auskunft liegt inzwischen vor, sie entspricht im Wesentlichen den Aussagen des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 01.04.2008 zu einer Anfrage auf Grund von 2007/08 vorgenommenen forstwirtschaftlichen Maßnahmen. "Wald" im Sinne des LWaldG ist nur die Fläche Flur 9, Flurstück 511 ("Am Rund 7"). Sie darf deshalb nicht eingefriedet werden. Die Forstbehörde schreibt auf Grund unseres Hinweises den Waldbesitzer an und wird die Beseitigung der Einfriedung einfordern. Alle übrigen Flächen fallen nicht unter das LWaldG.

Als Grünfläche sind diese Flächen bisher nicht ausgewiesen, der Bereich Am Rund ist nach wie vor unbeplant und im Flächennutzungsplan "weiß", d. h. ohne jedes städtebauliche Ziel, abgebildet.