Sitzung: 26.03.2012 Bauausschuss
Herr
Dr. Mueller- LoF Nr. 36/12
Ist
das so korrekt, dass die Flächen, die Am Rund als Grünfläche ausgewiesen durch
Zäune von einer Betretung auszuschließen sind?
Es
gibt Am Rund Waldflächen die eingezäunt sind, da müsste dann der Zaun
zurückgebaut werden.
Herr
Ernsting
Die Verwaltung hat sich auf Grund des Hinweises von
Herrn Dr. Mueller bei der zuständigen Forstbehörde nach den aktuell unter das
Landeswaldgesetzt (LWaldG) fallenden Flächen im Bereich Am Rund erkundigt. Die
Auskunft liegt inzwischen vor, sie entspricht im Wesentlichen den Aussagen des
Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom
01.04.2008 zu einer Anfrage auf Grund von 2007/08 vorgenommenen
forstwirtschaftlichen Maßnahmen. "Wald" im Sinne des LWaldG ist nur
die Fläche Flur 9, Flurstück 511 ("Am Rund 7"). Sie darf deshalb
nicht eingefriedet werden. Die Forstbehörde schreibt auf Grund unseres
Hinweises den Waldbesitzer an und wird die Beseitigung der Einfriedung
einfordern. Alle übrigen Flächen fallen nicht unter das LWaldG.
Als Grünfläche sind diese Flächen bisher nicht
ausgewiesen, der Bereich Am Rund ist nach wie vor unbeplant und im
Flächennutzungsplan "weiß", d. h. ohne jedes städtebauliche Ziel,
abgebildet.