Sitzung: 26.03.2012 Bauausschuss
Herr
Ernsting
➢ Zehlendorfer Damm 71-73, ehemaliges Seemannserholungsheim
Das
denkmalgeschützte gemauerte Portal ist abgerissen worden. Es fehlte aber an der
erforderlichen Abstimmung mit der Denkmalbehörde. Das Ordnungsamt hat eine
Baueinstellungsverfügung mündlich übermittelt, die der Landkreis in seiner
Zuständigkeit hätte. Inzwischen wurde dies auch durch den Landkreis schriftlich
dem Bauherrn mitgeteilt. Die Denkmalbehörde wird aufgrund der unerfreulichen
Baumaßnahmen, die dort stattfinden, ihre Kontrollen jetzt weiter verstärken.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Frau
Dr. Kimpfel, Herr Dr. Klocksin
Herr
Dr. Klocksin
Der
Bauausschuss sollte bitte über den weiteren Verlauf informiert werden.
➢ Karl-Marx-Straße 117
Das
gemeindeeigene Gebäude auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 117 wurde unter
Denkmalschutz gestellt. Dieses Gebäude ist als potenzieller Standort
möglicherweise für den Heimatverein oder eine andere öffentliche Nutzung
vorgesehen.
An
der Diskussion beteiligt sich:
Herr
Grützmann
➢ Bahnflächen in der
Gemeinde Kleinmachnow
Bahnflächen
sind im FNP als gewidmete Bahnflächen dargestellt, aber die planfestgestellten
Bahnflächen dürfen und können wir im Bauleitplanverfahren immer nur als
planfestgestellt Bahnflächen nachrichtlich übernehmen. Wir haben keinen
Spielraum um zu sagen, wir sichern sie auf kommunale Weise als
Eisenbahnbetriebsflächen. In Kleinmachnow haben wir gegenüber Stahnsdorf den
Vorteil, dass alle Eisenbahnflächen tatsächlich als gewidmet anzusehen sind.
Die Gemeinde wird im Auge behalten müssen, ob die Deutsche Bahn die förmliche
Entwidmung von Flächen in der Gemeinde Kleinmachnow anstrebt und dann werden
wir planungsrechtlich reagieren müssen. Denn wenn die Entwidmung durchgeführt
werden würde, würde aus der bisher planfestgestellten Fläche eine weiße Fläche
und dann muss man sehen, was dann damit passiert. Ohne Weiteres ließe sich dort
nicht bauen, weil die Topographie und die Lage der Flächen eine Bebauung nicht
ermöglicht.
Herr
Dr. Klocksin
Ich
bitte darum, im Sinne der Optionswahrung den Bauausschuss auf dem Laufenden zu
halten.
➢ B-Planverfahren
„Altes Dorf“
Der
Bebauungsplan wird weiter bearbeitet ganz ungeachtet, ob die Kirche sich in dem
Bereich ansiedelt oder nicht. Auch die Frage zu den Stellplätzen wird natürlich
weiter behandelt. Das Planverfahren wird Sie voraussichtlich noch vor der
Sommerpause in einer Sitzung beschäftigen.
An
der Diskussion beteiligt sich:
Herr
Dr. Mueller, Herr Ernsting
Herr
Dr. Klocksin zu Protokoll
Ich
gebe zu bedenken, dass der B-Plan in dieser Form mit den Maßgaben, die im Zuge
der beabsichtigten Errichtung eines Kirchengebäudes vorgesehen waren,
sicherlich so nicht weiterverfolgt werden sollte. Wir würden an dieser Stelle
Raum schaffen, der überhaupt nicht nachgefragt wird.
➢ Normenkontrollverfahren B-Plan Kiebitzberge
Es
hatten vier Anwohner des Plangebietes B-Plan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ Ende
2009 einen Normenkontrollanträge gestellt. Am 15. März 2012 fand die mündliche
Verhandlung vor dem 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts statt.
Das
OVG hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Die Rechtswirksam beginnt
dann, wenn das Urteil uns förmlich zugestellt ist. Das Urteil umfasst vor allem
die Begründung und diese wird sehr kompliziert sein, weil sich das Gericht mit
der Lärmproblematik auseinandersetzen wird.