Herr Ernsting

Zehlendorfer Damm 71-73, ehemaliges Seemannserholungsheim

Das denkmalgeschützte gemauerte Portal ist abgerissen worden. Es fehlte aber an der erforderlichen Abstimmung mit der Denkmalbehörde. Das Ordnungsamt hat eine Baueinstellungsverfügung mündlich übermittelt, die der Landkreis in seiner Zuständigkeit hätte. Inzwischen wurde dies auch durch den Landkreis schriftlich dem Bauherrn mitgeteilt. Die Denkmalbehörde wird aufgrund der unerfreulichen Baumaßnahmen, die dort stattfinden, ihre Kontrollen jetzt weiter verstärken.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Dr. Kimpfel, Herr Dr. Klocksin

 

Herr Dr. Klocksin

Der Bauausschuss sollte bitte über den weiteren Verlauf informiert werden.

 

Karl-Marx-Straße 117

Das gemeindeeigene Gebäude auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 117 wurde unter Denkmalschutz gestellt. Dieses Gebäude ist als potenzieller Standort möglicherweise für den Heimatverein oder eine andere öffentliche Nutzung vorgesehen.

 

An der Diskussion beteiligt sich:

Herr Grützmann

 

Bahnflächen in der Gemeinde Kleinmachnow

Bahnflächen sind im FNP als gewidmete Bahnflächen dargestellt, aber die planfestgestellten Bahnflächen dürfen und können wir im Bauleitplanverfahren immer nur als planfestgestellt Bahnflächen nachrichtlich übernehmen. Wir haben keinen Spielraum um zu sagen, wir sichern sie auf kommunale Weise als Eisenbahnbetriebsflächen. In Kleinmachnow haben wir gegenüber Stahnsdorf den Vorteil, dass alle Eisenbahnflächen tatsächlich als gewidmet anzusehen sind. Die Gemeinde wird im Auge behalten müssen, ob die Deutsche Bahn die förmliche Entwidmung von Flächen in der Gemeinde Kleinmachnow anstrebt und dann werden wir planungsrechtlich reagieren müssen. Denn wenn die Entwidmung durchgeführt werden würde, würde aus der bisher planfestgestellten Fläche eine weiße Fläche und dann muss man sehen, was dann damit passiert. Ohne Weiteres ließe sich dort nicht bauen, weil die Topographie und die Lage der Flächen eine Bebauung nicht ermöglicht.

 

Herr Dr. Klocksin

Ich bitte darum, im Sinne der Optionswahrung den Bauausschuss auf dem Laufenden zu halten.

 

B-Planverfahren „Altes Dorf“

Der Bebauungsplan wird weiter bearbeitet ganz ungeachtet, ob die Kirche sich in dem Bereich ansiedelt oder nicht. Auch die Frage zu den Stellplätzen wird natürlich weiter behandelt. Das Planverfahren wird Sie voraussichtlich noch vor der Sommerpause in einer Sitzung beschäftigen.

 

An der Diskussion beteiligt sich:

Herr Dr. Mueller, Herr Ernsting

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll

Ich gebe zu bedenken, dass der B-Plan in dieser Form mit den Maßgaben, die im Zuge der beabsichtigten Errichtung eines Kirchengebäudes vorgesehen waren, sicherlich so nicht weiterverfolgt werden sollte. Wir würden an dieser Stelle Raum schaffen, der überhaupt nicht nachgefragt wird.

 

Normenkontrollverfahren B-Plan Kiebitzberge

Es hatten vier Anwohner des Plangebietes B-Plan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ Ende 2009 einen Normenkontrollanträge gestellt. Am 15. März 2012 fand die mündliche Verhandlung vor dem 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts statt.

Das OVG hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Die Rechtswirksam beginnt dann, wenn das Urteil uns förmlich zugestellt ist. Das Urteil umfasst vor allem die Begründung und diese wird sehr kompliziert sein, weil sich das Gericht mit der Lärmproblematik auseinandersetzen wird.