Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kosten- und Finanzierungsplan der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB 115“ (ohne Europarc Dreilinden), in der Fortschreibung vom Oktober 2011/aktualisiert Februar 2012, wird bestätigt.


Der vorliegende Kosten- und Finanzierungsplan „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB 115“ wird erläutert.

Herr Tauscher fragt nach, wo die 1 Mio. für den Stolper Berg wiederzufinden bzw. bilanziert sind.

Frau Grohs merkt an, dass Herr Schöne nochmals kurz den Kosten- und Finanzierungsplan erläutert.

Herr Schöne berichtet, dass am 20.02.2012 im Bauausschuss und am 21.02.2012 im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales die Gestaltungsvarianten für den „Stolper Berg“ vorgestellt wurden. An die P & E wurden die Fragestellungen nach den Kosten einer Minimalvariante (Wegeerschließung mit einfachem Aufbau zur Herstellung der Verkehrssicherheit, Ausbauerfordernisse Zaun, Rodelabfahrt, Schutzpflanzung) und einer höherwertigen Variante (reduzierten Aufschüttung der Himmelwarte) herangetragen. Die Kostenschätzung des Büros Landschaft Planen und Bauen weist die Kosten für die Minimalvariante mit 368.000 EUR und die der höherwertigen Variante mit 512.000 EUR aus.

Herr Tauscher merkt an, zusätzliche Leistungen, die nicht zwingend notwendig sind und nur der „Schönheit“ dienen, kritisch zu betrachten.

Herr Templin möchte wissen, ob es in der Kalkulation eine Einnahmeposition gibt, die nicht sicher ist.

Herr Schöne verweist dazu auf den Tabellenteil; Seite 10; Einnahmen (Ablösebetrag).

Herr Templin wünscht eine Empfehlung des Finanzausschusses, dass diese Maßnahme „Stolper Berg“ erst einmal bis zum Abschluss dieses Entwicklungsgebietes zurückgestellt wird.         

Frau Schwarzkopf fragt nach, ob der Stolper Berg dann so bleiben würde wie er jetzt ist, wenn die P & E keine Einnahmen in den nächsten 10 Jahren zu verzeichnen hätte. Dies bejaht Herr Schöne. Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass das  Land seine Fördermittel zurückfordern könnte, wenn die Gemeinde die Entwicklung komplett ruhen lassen würde. Herr Tauscher merkt an, dass es nicht darum geht, keine Entwicklungsziele mehr zu verfolgen. Eine zusätzliche Ausgabe kann nur finanziert werden, wenn diese durch entsprechende Einnahmen  des Entwicklungsgebietes gedeckt sind.

Herr Tauscher schlägt folgende Maßgabe vor:

„Investive Maßnahmen am Stolper Berg sollen erst durchgeführt werden, wenn die Entwicklungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen ist.“

Frau Grohs macht darauf aufmerksam, dass nochmals geprüft wird, bis wann die Maßnahmen, die am Stolper Berg geplant waren, realisiert werden müssen, sodass es eben nicht zu Rückzahlungen von Fördermitteln kommt.  

Herr Templin wünscht eine deutliche Aussage darüber, was „Rekultivierung“ bedeutet.

Frau Schwarzkopf würde es begrüßen, wenn am Stolper Berg eine Rekultivierung mit energetischer Nutzung vorgenommen wird, aber in abgespeckter Variante.   

Auch Herr Warnick würde der Maßgabe zustimmen. Er berichtet, das er bereits seit 14 Jahren Mitglied des Aufsichtsrates der P&E ist und zunehmend Probleme damit hat, das Entscheidungen in gemeindeeigenen Gesellschaften getroffen werden, die in einem großen Umfang an der Meinungsbildung der Gemeindevertretung vorbeigehen.

Herr Templin bittet bis zum Hauptausschuss zu klären, ob der Aufsichtsrat beauftragt werden kann, den Geschäftsführer anzuweisen, das investive Maßnahmen am Stolper Berg erst durchgeführt werden sollen, wenn die Entwicklungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen ist.

Dazu merkt Frau Grohs an, dass es im GmbH-Gesetz ein Gesellschaftsrecht gibt. Darin ist unter anderem geregelt, dass Aufsichtsräte das Prüforgan einer Gesellschaft sind.      

Frau Dr. Kimpfel schlägt vor, dass die Mitglieder des Finanzausschusses einen Antrag in die Gemeindevertretung einbringen, in dem gefordert wird, dass jede gemeindeeigene Gesellschaft vor wichtigen Entscheidungen einen Beschluss im Hauptausschuss herbeiführen muss.

Herr Warnick erklärt sich bereit, hier aktiv zu werden und auf alle Fraktionen zuzugehen, um einen entsprechenden Antrag für die Gemeindevertretung zu formulieren.

Herr Tauscher wünscht eine klare Aussage darüber, bis wann welche Maßnahmen der Renaturierung durchzuführen sind. Kann die Renaturierung erst nach Abschluss des Entwicklungszeitraumes zu Ende gebracht werden?

Frau Grohs wird ebenfalls eine Aussage darüber einholen, welche Bedingungen an den erhaltenen Fördermitteln für das Entwicklungsgebiet geknüpft sind.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses einigten sich darauf, die vorgeschlagene Maßgabe von Herrn Tauscher zur Abstimmung zu stellen.

 

 

Die Maßgabe lautet:

Investive Maßnahmen am Stolper Berg sollen erst durchgeführt werden, wenn die Entwicklungsmaßnahme abgeschlossen ist.

 

 

Herr Warnick stellt die Maßgabe zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Maßgabe erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 052/12 mit der Maßgabe zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 052/12 mit der Maßgabe erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.