Sitzung: 03.05.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 4
Vorlage: DS-Nr. 055/12
Die Gemeinde Kleinmachnow beschließt gem. § 28
Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf, die Verlängerung der Genehmigung zur Wahrnehmung von
StVO-Zuständigkeiten nach dem früheren
mit Wirkung zum 1. September 2011 außer Kraft getretenen § 5 Abs. 2 des
Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes auf der Grundlage des Entwurfs des Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG) bis zum 31.
August 2016 zu beantragen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen
entsprechenden Antrag beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des
Landes Brandenburg zu stellen.
Anlage
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 055/12 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Musiol
Abstimmung
zur DS-Nr. 055/12:
Die DS-Nr. 055/12 wird einstimmig beschlossen.