Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 4

Die Gemeinde Kleinmachnow beschließt gem. § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf, die Verlängerung der Genehmigung zur Wahrnehmung von StVO-Zuständigkeiten nach dem  früheren mit Wirkung zum 1. September 2011 außer Kraft getretenen § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes auf der Grundlage   des Entwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG) bis zum 31. August 2016 zu beantragen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zu stellen.

 

 

Anlage

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 055/12 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Musiol

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 055/12:

Die DS-Nr. 055/12 wird einstimmig beschlossen.