Sitzung: 14.05.2012 Bauausschuss
Herr
Ernsting
Seit
Inkrafttreten der Satzung stellt sich zunächst einmal das übliche Problem dar,
nämlich auch Fragen aus der Bürgerschaft, Abgrenzung Werbeanlagen die vor
Inkrafttreten der Werbeanlagensatzung bereits da waren, die also von dieser
Satzung gar nicht erst erfasst werden und diejenigen, die errichtet wurden nach
Inkrafttreten der Werbeanlagensatzung. Kritisiert und problematisiert wird
häufig die Komplexität der einzelnen Regelungen für den jeweiligen
Antragsteller. Erfreulich ist, dass gerade bei den größeren Gewerbetreibenden in
Kleinmachnow positiv reagiert wird, z.B. Discounter. Sie haben ohne Weiteres
unsere Weisung hingenommen, dass weitere großformatige Werbetafeln nach der
Satzung nicht mehr zulässig sind. Eine der beiden Nachbarkommunen hat sich für
diese Werbeanlagensatzung interessiert und signalisiert, dass sie diese als
Vorbild für die Erarbeitung einer eigenen Satzung nehmen wird.
Herr
Dr. Klocksin
Gab
es in den vergangenen Jahren Beschwerden von Bürgern, Vorträge dazu
möglicherweise Klagen, Auseinandersetzungen? Wie gehen Sie möglichen Verstößen
nach?
Herr
Ernsting
Anhand
einer Fotodokumentation können wir nachweisen, was zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Satzung da war und was ist dazu gekommen. Wenn uns Verstöße
bekannt werden, dann werden die Eigentümer oder Betreiber angeschrieben und die
Beseitigung verlangt.
Verstöße
haben wir zurzeit nicht zu verzeichnen.
Frau
Krause-Hinrichs
Sehen
Sie Punkte, wo wir sagen könnten, da müssten wir die Satzung überarbeiten, da
könnte man sie offensichtlich einfacher gestalten?
Herr
Ernsting
Wenn
man von dem komplizierten Gefüge dieser verschiedenen Werbeanlagen, die da
geregelt werden, ausgeht und wir nehmen eine Einheit heraus, dann bricht das
ganze Gefüge in sich zusammen. Das würde dann in Richtung Neuaufstellung
hinauslaufen.