Herr Ernsting

Seit Inkrafttreten der Satzung stellt sich zunächst einmal das übliche Problem dar, nämlich auch Fragen aus der Bürgerschaft, Abgrenzung Werbeanlagen die vor Inkrafttreten der Werbeanlagensatzung bereits da waren, die also von dieser Satzung gar nicht erst erfasst werden und diejenigen, die errichtet wurden nach Inkrafttreten der Werbeanlagensatzung. Kritisiert und problematisiert wird häufig die Komplexität der einzelnen Regelungen für den jeweiligen Antragsteller. Erfreulich ist, dass gerade bei den größeren Gewerbetreibenden in Kleinmachnow positiv reagiert wird, z.B. Discounter. Sie haben ohne Weiteres unsere Weisung hingenommen, dass weitere großformatige Werbetafeln nach der Satzung nicht mehr zulässig sind. Eine der beiden Nachbarkommunen hat sich für diese Werbeanlagensatzung interessiert und signalisiert, dass sie diese als Vorbild für die Erarbeitung einer eigenen Satzung nehmen wird.

 

Herr Dr. Klocksin

Gab es in den vergangenen Jahren Beschwerden von Bürgern, Vorträge dazu möglicherweise Klagen, Auseinandersetzungen? Wie gehen Sie möglichen Verstößen nach?

 

Herr Ernsting

Anhand einer Fotodokumentation können wir nachweisen, was zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung da war und was ist dazu gekommen. Wenn uns Verstöße bekannt werden, dann werden die Eigentümer oder Betreiber angeschrieben und die Beseitigung verlangt.

Verstöße haben wir zurzeit nicht zu verzeichnen.

 

Frau Krause-Hinrichs

Sehen Sie Punkte, wo wir sagen könnten, da müssten wir die Satzung überarbeiten, da könnte man sie offensichtlich einfacher gestalten?

 

Herr Ernsting

Wenn man von dem komplizierten Gefüge dieser verschiedenen Werbeanlagen, die da geregelt werden, ausgeht und wir nehmen eine Einheit heraus, dann bricht das ganze Gefüge in sich zusammen. Das würde dann in Richtung Neuaufstellung hinauslaufen.