Sitzung: 04.06.2012 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 069/12
1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in
Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v.
23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete
im Ortskern“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 14.05.2012 wird
gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.
Auf Grund des § 28 der Gemeindeordnung des Landes
Brandenburg nimmt Frau Eiternick an der Beratung und Abstimmung zur DS-Nr.
069/12 nicht teil.
° Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich
empfohlen, die DS-Nr. 069/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 14. 06. 2012
zu setzen.