Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –

     den Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.

 

2. Die Begründung i. d. F. vom 14.05.2012 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.


Auf Grund des § 28 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg nimmt Frau Eiternick an der Beratung und Abstimmung zur DS-Nr. 069/12 nicht teil.


° Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 069/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 14. 06. 2012 zu setzen.