1.    Die zum Vorentwurf der der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e. V. eingegangenen Stellung­nahmen wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in Anlage 2 dargestellt.

2.    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.    Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches

Frühzeitige Beteiligungen zum Vorentwurf:

2.    Frühzeitige Beteiligung der Behörden, Abwägungsprotokoll (Tabelle)

Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“, Stand 14.05.2012:

3.    Teil A – zeichnerische Festsetzungen

4.    Teil B – textliche Festsetzungen

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 061/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 061/12:

Die DS-Nr. 061/12 wird mehrheitlich beschlossen.