Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Befangen: 1

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2. Die Begründung i. d. F. vom 14.05.2012 wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“

Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“

2.    Teil A – Planzeichnung, Stand 14.05.2012

3.    Teil B – textliche Festsetzungen, Stand 14.05.2012

4.    Begründung, Stand 14.05.2012

 

 

Ø     Nach § 22 BbgKVerf erklärt sich Frau Eiternick als befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 068/12 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 069/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 069/12:

Die DS-Nr. 069/12 wird mehrheitlich beschlossen.