Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

Auf der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

Anlage

1.    Nachtragshaushaltssatzung 2012

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 083/12 beteiligt sich:

Frau Schwarzkopf

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 083/12:

Die DS-Nr. 083/12 wird mehrheitlich beschlossen.