1.                   Herr Weis, Mittebruch 2

1.1.             Ist es zutreffend, dass das FATH-Gelände am Stahnsdorfer Damm einen neuen Eigentümer hat? Betroffen sind die Flurstücke Kleinmachnow Blatt 4932, Flur 1 Nr. 386/6, 386/9, 386/10, 397, 398, 399.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Nach unseren Informationen hat keine Grundstücksveräußerung stattgefunden. Da das Gelände im Entwicklungsgebiet liegt, erhalten wir als Gemeinde eine Information über den Kaufvertrag. Nach wie vor ist derjenige Eigentümer, der das Grundstück vor zwei Jahren aus der Zwangsversteigerung erworben hat. Vor ca. drei Wochen sind in der Verwaltung Fragen hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten auf diesem Gelände eingegangen. Eine Frage war z. B. ob Wohnbebauung auf dem Grundstück möglich sei, was von der Verwaltung verneint wurde.

 

 

1.2.             Das Gelände ist nach wie vor in einem sehr ungeordneten Zustand. Die Gebäudeteile, die von der Landkreisverwaltung vor drei Jahren wegen Einsturzgefahr nicht geräumt wurden, sind jetzt eingestürzt. Viele Jugendliche und auch ältere Jugendliche über 18 Jahren betreten die Gebäude, was sehr gefährlich ist. Was haben Gemeindeverwaltung und Bürgermeisters in den letzten zwei Jahren getan, um mit dem Eigentümer eine Sicherung des Geländes zu erreichen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das Ordnungsamt wird eine Begehung vornehmen und dann den Eigentümer auffordern, das Grundstück zu sichern.

 

 

Nachfrage von Herrn Weis

In welchem Zeitraum kann man erwarten, dass eine solche Aufforderung an den Eigentümer ergeht?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Da eine gewisse Dringlichkeit besteht, werde ich den Ordnungsamtsleiter bitten, Anfang nächster Woche eine Begehung durchzuführen. Anschließend wird der Eigentümer angeschrieben.

 

 

2.                   Frau Meinel, Iltisfang 3

2.1.             Ich bin stellvertretende Schulleiterin der Grundschule Auf dem Seeberg. Für das nächste Schuljahr gibt es Probleme in der Turnhallennutzung für die Seeberggrundschule. Auf dem Gelände der Maxim-Gorki-Gesamtschule wird ja eine neue Turnhalle errichtet. Die alte Turnhalle steht dann der Grundschule Auf dem Seeberg zur Nutzung zur Verfügung. Es gibt ein Protokoll der Schulkonferenz vom 29. September 2011, in dem ausdrücklich geschrieben steht, dass die Grundschule auf dem Seeberg Vorrang in der Nutzung dieser Turnhalle haben wird. Die Gemeinde hat nun einen Nutzungsplan erstellt, der vorsieht, dass die Waldorfschule hauptsächlich die alte Turnhalle nutzen wird. Die Grundschule auf dem Seeberg soll an einigen Tagen in die alte Turnhalle und an einigen in die neue Turnhalle. Darin sehen wir für unsere Grundschüler ein Problem. Die Gemeinde hat uns große Unterstützung zugesichert bei der Umsetzung der Inklusion und wir halten es schon für sehr schwierig, wenn Erst- und Zweitklässler gemeinsam mit Neun- und Zehnklässlern Sport treiben. Des Weiteren haben wir auch andere Stunden- und Pausenzeiten, so dass es schwierig ist, im laufenden Unterricht die Geräte in der Halle hin und her zu transportieren. Bis jetzt wird die alte Turnhalle von der Maxim-Gorki-Gesamtschule in der Doppelbelegung genutzt und auch wir sind von der Gemeinde für die Doppelbelegung aufgeführt. Die Waldorfschule möchte aber mit ihren Klassen die Turnhalle nur in der Einzelbelegung nutzen. Wir haben Frau Konrad und dem Bürgermeister den Vorschlag unterbreitet, wenn die Waldorfschule die Turnhalle auch in der Doppelbelegung nutzen würde, passen beide Schulen in die alte Turnhalle hinein. Es gibt Informationen, dass morgen eventuell schon die Verträge unterzeichnet werden sollen. Warum werden die Maxim-Gorki-Gesamtschule und die Seeberggrundschule in der Turnhallennutzung in der Doppelbelegung geplant, während die Waldorfschule dies ablehnt und nur die Einzelbelegung nutzen möchte?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich kann Sie beruhigen. Morgen wird keine Unterzeichnung von Nutzungsvereinbarungen stattfinden. Sie wird erst stattfinden, wenn eine Abstimmung mit allen drei beteiligten Schulen erfolgt ist. Die Verteilung ist grundsätzlich Sache der laufenden Verwaltung. Ich bin bestrebt, eine Ausgleichsregelung im Interesse Aller zu erreichen. Die Seeberggrundschule kann sich meiner Unterstützung sicher sein.

 

 

Herr Nieter, Vorsitzender des Ausschusses Schule, Kultur, Soziales

Ich bin etwas verwundert über die Aussage des Bürgermeisters und sehe sie im Zusammenhang mit der Aussage aus der letzten Sitzung, als er uns überraschend mitteilte, dass er freie Hallenzeiten für externe Aktivitäten freigeben möchte. Daraufhin habe ich angemerkt, dass die Frage der Hallennutzung im KuSo-Ausschuss seit längerem offen und nicht beantwortet worden ist.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Belegung durch freien Sport findet in der Zeit von 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr für zwei Stunden statt und beeinträchtigt die Schulsportnutzung nicht. Die Vergabe der Hallenzeiten soll im Einvernehmen mit allen Schulen stattfinden. Es ist nicht einfach, alle Wünsche zu berücksichtigen und ggf. einen Kompromiss zu finden. Die Vergabe der Sporthalle ist Aufgabe der laufenden Verwaltung.

 

 

Herr Grützmann

Ich bitte bei der weiteren Diskussion zu beachten, dass die Klassenstärken der Waldorfschule wesentlich höher sind als die der kommunalen Schulen. Gerade bei den größeren Schülern sehe ich dann Schwierigkeiten in der kleinen Halle diese Doppelnutzung durchzuführen.

 


Bürgermeister Herr Grubert

Ich bedanke mich für den Hinweis, Herr Grützmann. Es ist richtig, dass die Waldorfschule größere Klassenbelegungen hat. Im Moment hat die Waldorfschule auch nur einen Sportlehrer, so dass keine Doppelnutzung möglich ist. Ich kenne den Einwand der Seeberggrundschule und ich werde mich bemühen, einen Kompromiss zu finden, der alle Beteiligten zufrieden stellt.

 

 

Nachfrage von Frau Meinel

Im Protokoll der Schulkonferenz ist festgehalten, dass versprochen wurde, dass die Seeberggrundschule bei der Vergabe der Hallenzeiten Vorrang hat. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Waldorfschule bis heute noch nicht aufgelistet hat, wie viele Sportstunden und AG-Stunden sie hat. Es gibt eine Sportlehrerin und wie kann es sein, dass eine Sportlehrerin 36 Stunden unterrichtet.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich begrüße Ihr Engagement, Frau Meinel, aber es ist hier nicht der richtige Ort, um das ganze System auszudiskutieren.

 

 

Herr Burkardt

Herr Bürgermeister, ich finde es außerordentlich peinlich, dass wir hier mit einer Nichtlösung der Verwaltung konfrontiert werden.

 

 

Frau Schwarzkopf

Ich finde schon, dass hier der richtige Ort ist, solche Fragen zu stellen und schlage vor, dass ein Termin ausgemacht wird, wo die betreffenden Entscheidungsträger sich an einen Tisch setzen und eine Lösung gefunden wird.

 

 

3.                   Frau Kramer, An der Schneise 1

3.1.             Meine Frage bezieht sich auf den TOP 8.1. Anschubfinanzierung zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele Kleinmachnow. Im Rahmen der Vergabe von Zuwendungen muss geprüft werden, ob die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers gewährleistet ist. Ist so eine Bonitätsprüfung durchgeführt worden?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Sollte eine Beschlussfassung erfolgen, wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt.

 

 

Frau Kramer

Liegt der Gemeinde eine Gewinnprognose für die Folgejahre vor?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Leider ist es so, dass ich einen Tagesordnungspunkt, über den wir zu einem späteren Zeitpunkt diskutieren, nicht im Rahmen der Einwohnerfragestunde vorher diskutieren kann.

 

 

Frau Kramer

Handelt es sich um eine institutionelle Förderung oder um eine Projektförderung?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Es handelt sich um eine Förderung für das Projekt „Kammerspiele“.

 

 

Frau Kramer

Es sollen also 50.000 Euro im Haushalt 2012 für eine Projektförderung überplanmäßig veranschlagt werden und für andere kleine Projekte steht kein Geld mehr zur Verfügung. Ist das richtig?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Diskussion befindet sich jetzt in einem Rahmen, der einer Einwohnerfragestunde nicht zugänglich ist.

 

 

Frau Kramer

Ich habe noch eine letzte Frage. Es handelt sich um einen Gewerbebetrieb. Inwieweit ist geprüft worden, ob EU-Wettbewerbsrecht eingehalten worden ist?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Eine Prüfung ist erfolgt; dem steht nichts entgegen.

 

 

Frau Kramer

Ist es angezeigt worden?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Es muss nicht angezeigt werden, weil es die Wertgrenze nicht erreicht.

 

 

Frau Kramer

Da bin ich mir nicht sicher. Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.