Sitzung: 08.08.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Lfd.-Nr. 1
– Übersicht Straßen-, Park- und Bushaltestellenbänke
Die Übersicht wird durch Frau Huckshold in der
Sitzung verteilt.
Lfd.-Nr. 2
– Übersicht über den Zustand der Verkehrsflächen (Gehwege
befestigt/unbefestigt)
Die Übersicht befindet sich in Arbeit
(Fertigstellung wahrscheinlich zur Sitzung im September).
Lfd.-Nr. 3
– Gesamtkonzept Gestaltung Winterdienst und Aufstellung Parkverbotsschilder +
Zusatzschild
Das Konzept ist in Bearbeitung; im Anschluss
daran erfolgt die Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft Potsdam, aber immer unter Beachtung des Genehmigungsvorbehalts.
Lfd.-Nr. 4
– Zehlendorfer Damm 71 - Unterschied
zwischen Waldausweisung und Erholungswald
Frau Neidel informiert, dass die Funktionen des
Waldes grundsätzlich durch das Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
geregelt werden und erläutert den Unterschied zwischen Waldausweisung und
Erholungswald (s. Anlage 1 – Auszug aus dem Waldgesetz).
Herr Grützmann fragt in diesem Zusammenhang an,
ob die Möglichkeit bestünde, die Waldflächen des Seebergs im Nachhinein als
Erholungswald auszuweisen?
Frau Neidel schlägt vor, dieses Thema als einen
gesonderten TOP auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen.
Lfd.-Nr. 5
– Gibt es Rederecht für Gemeindevertreter in Ausschüssen, in denen sie nicht
Mitglied sind?
Im Ältestenrat wurde geklärt, dass eine
Gleichbehandlung der Gemeindevertreter laut Satzung erfolgt, also haben sie
Rederecht wie Bürger in anderen Ausschüssen auch.
Lfd.-Nr. 6
– Erstellung einer Energiebilanz
Bis zum Endes dieses Jahres sollen die
Energiebilanzen für die Jahre 2010 und 2011 fortgeschrieben werden.
Lfd.-Nr. 7
– Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung
Bei dieser Anlage handelt es sich um eine
Traffipax Traffiphot S; diese ist auch zurzeit aktiv. Die Ausstattung der
Anlage differiert zwischen analoger und digitaler Messtechnik.
Lfd.-Nr. 8
– Stiefmütterchen am Minipark
Es wird seit Jahren eine Sommer- und eine
Frühjahrsbeflanzung durchgeführt. Wenn die entsprechenden Blumen vorhanden sind
bzw. gekauft wurden, müssen diese in die Erde gebracht werden, egal, wie schön
noch die vorhandenen Pflanzen blühen.
Die Ausschussmitglieder äußerten sich positiv
über die Sommerbepflanzung.
Lfd.-Nr. 9
– Parken Stahnsdorfer Damm/Mios – Erfahrungen des AD (Außendienstes) und
Erläuterung der Sichtweise
Frau Dr. Kimpfel erläutert ihre Frage.
Herr Brömmer erläutert, dass der Stahnsdorfer
Damm eine Straßenbreite von 5,60 m habe und dass das Parken am rechten
Straßenrand, links von der durchgezogenen Fahrbahnbegrenzungslinie, auf dem
Fahrstreifen zulässig sei. Die Fahrbahn weist in der Mitte eine Leitlinie
(gestrichelt) auf. Somit ist das Parken zulässig.
Anmerkung von Frau Dr. Kimpfel: Die Autofahrer
parken nicht ordnungsgemäß, sie parken über die weiße Linie.
Herr Brömmer informiert, dass keine Verstöße,
weder Stahnsdorfer Damm/Mios festgestellt wurden.
Herr Tauscher merkt an, dass die Kreuzung
Stahnsdorfer Damm/Heidefeld, in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle und
angesichts der parkenden Autos, eine ausgesprochene Gefahr besonders für die
Schulkinder sei und bittet in diesem Zusammenhang, sich dieses Problems noch
einmal anzunehmen - unter dem Gesichtspunkt Kreuzungsbereich.
Der Ausschuss bittet um Prüfung der Möglichkeit/Notwendigkeit
einer anderen Parkordnung in diesem Kreuzungsbereich (Aufnahme in die offene
Fragenliste).