Sitzung: 08.08.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 101/12
2)
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3)
Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung
benachrichtigt werden.
Frau
Neidel erläutert die Beschlussvorlage und gibt das Abstimmungsergebnis des
Bauausschusses bekannt.
Es
erfolgt keine Diskussion.
Abstimmung
der DS-Nr. 101/12:
7 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimme, 0 Enthaltung =
einstimmig empfohlen