1)       Die Gemeindevertretung beschließt für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis die 13. Änderung des Flächen­nutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-13) für Waldflächen, bestehend aus
Flächennutzungsplan Kleinmachnow i. d. F. der Neubekanntmachung der 10. Änderung vom 15.10.2009 mit Deckblatt vom 06.08.2012.

2)       Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.

3)       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen. Der Flächennutzungsplan ist sodann gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.


Herr Heinze merkt zur Position 10 (Seite 17) an, dass die Ausweisung der Flächen fehlt, wo sich die Lauben befinden. Die Grundstücke müssen ausgewiesen werden; es würde sich dann um die Flurstücke 11, 12, 14 und 15 handeln. Das Grundstück Zehlendorfer Damm müsste Nr. 218 und nicht  Nr. 214 heißen.

Frau Neidel schätzt die schriftliche und zeichnerische Ausweisung in diesem Moment für richtig ein; sie werde das aber noch einmal überprüfen.

 

Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll:

Ich finde es persönlich sehr schade, dass wir die Nummern 12 und 15, die vorher Wald waren, ohne Ersatz streichen und dafür kein Ausgleichsgebiet bekommen; jetzt ist es Gemeinbedarf, einmal für die Hoffbauerstiftung und für die Waldorfschule (Beschlussvorlage Seite 6).

 

Es findet keine weitere Aussprache statt.

 

Abstimmung der DS-Nr. 105/12:

6 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 0 Enthaltung = mehrheitlich empfohlen