Sitzung: 08.08.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 105/12
2)
Die
entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird
beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow der höheren
Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur
Genehmigung vorzulegen. Der Flächennutzungsplan ist sodann gemäß § 6
Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.
Herr Heinze merkt zur Position 10 (Seite 17) an, dass
die Ausweisung der Flächen fehlt, wo sich die Lauben befinden. Die Grundstücke
müssen ausgewiesen werden; es würde sich dann um die Flurstücke 11, 12, 14 und
15 handeln. Das Grundstück Zehlendorfer Damm müsste Nr. 218 und nicht Nr. 214 heißen.
Frau Neidel schätzt die schriftliche und
zeichnerische Ausweisung in diesem Moment für richtig ein; sie werde das aber
noch einmal überprüfen.
Frau Dr.
Kimpfel zu Protokoll:
Ich finde es persönlich sehr schade, dass wir die
Nummern 12 und 15, die vorher Wald waren, ohne Ersatz streichen und dafür kein
Ausgleichsgebiet bekommen; jetzt ist es Gemeinbedarf, einmal für die Hoffbauerstiftung
und für die Waldorfschule (Beschlussvorlage Seite 6).
Es
findet keine weitere Aussprache statt.
Abstimmung
der DS-Nr. 105/12:
6 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 0 Enthaltung =
mehrheitlich empfohlen