Herr
Ernsting
Erläutert einleitend.
Die Gemeindevertretung hat am 05.05.2011
(DS-Nr. 064/11) die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans
KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ beschlossen. Für das
Aufstellungsverfahren wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
gewählt, da von dem beabsichtigten Änderungsumfang – Anordnung und Gestaltung
von genehmigungsfreien Vorhaben – die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange kann bei dem vereinfachten
Verfahren abgesehen werden.
Herr
Dr. Klocksin
Wir
haben uns in der letzten Sitzung nach der Sommerpause vorgenommen, uns mit den
Überschreitungen des geltenden Bebauungsplanes auseinander zu setzen.
Diese
vorliegende Beschlussvorlage exekutiert Teile dieses Gedankens.
Wir
haben heute im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, die Durchsetzung örtlicher
Bauvorschriften zum Gegenstand. Wir haben die Übersicht über die Bauleitplanung
geschoben. Ich könnte mir vorstellen, dass wir diesen Komplex – Bauleitplanung,
Durchsetzung örtlicher Bauvorschriften aus dem nichtöffentlichen Teil, sowie
die konkrete Umsetzung am Beispiel Zehlendorfer Villenkolonie noch einmal
separat diskutieren.
Herr Dr. Mueller
Gibt es einen gewissen Handlungsbedarf,
weswegen diese Druckvorlage eingereicht wurde?
Herr
Ernsting
Es
geht hier in diesem Fall nicht allein um das Thema Rückbau von Verstößen,
sondern es geht tatsächlich um Legalisierungen von Einfriedungen, die es schon
vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes gab, was damals versäumt worden ist, im
Detail zu prüfen. Es gibt eine Vielzahl von Einfriedungen, die bereits da
waren, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entsprechen.
Seitens
der Verwaltung gibt es keinen Zeitdruck, das Planverfahren läuft bereits schon
einige Zeit.
Der Bauausschuss vertagt
die Behandlung des bauordnungsrechtlichen Teils auf die nächste Sitzung.
Pause
von 20.00 Uhr – 20.10 Uhr