Herr Ernsting

Erläutert einleitend.

Die Gemeindevertretung hat am 05.05.2011 (DS-Nr. 064/11) die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ beschlossen. Für das Aufstellungsverfahren wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB gewählt, da von dem beabsichtigten Änderungsumfang – Anordnung und Gestaltung von genehmigungsfreien Vorhaben – die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange kann bei dem vereinfachten Verfahren abgesehen werden.

 

Herr Dr. Klocksin

Wir haben uns in der letzten Sitzung nach der Sommerpause vorgenommen, uns mit den Überschreitungen des geltenden Bebauungsplanes auseinander zu setzen.

Diese vorliegende Beschlussvorlage exekutiert Teile dieses Gedankens.

Wir haben heute im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, die Durchsetzung örtlicher Bauvorschriften zum Gegenstand. Wir haben die Übersicht über die Bauleitplanung geschoben. Ich könnte mir vorstellen, dass wir diesen Komplex – Bauleitplanung, Durchsetzung örtlicher Bauvorschriften aus dem nichtöffentlichen Teil, sowie die konkrete Umsetzung am Beispiel Zehlendorfer Villenkolonie noch einmal separat diskutieren.

 

Herr Dr. Mueller

Gibt es einen gewissen Handlungsbedarf, weswegen diese Druckvorlage eingereicht wurde?

 

Herr Ernsting

Es geht hier in diesem Fall nicht allein um das Thema Rückbau von Verstößen, sondern es geht tatsächlich um Legalisierungen von Einfriedungen, die es schon vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes gab, was damals versäumt worden ist, im Detail zu prüfen. Es gibt eine Vielzahl von Einfriedungen, die bereits da waren, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entsprechen.

Seitens der Verwaltung gibt es keinen Zeitdruck, das Planverfahren läuft bereits schon einige Zeit.

 

Der Bauausschuss vertagt die Behandlung des bauordnungsrechtlichen Teils auf die nächste Sitzung.

 

Pause

von 20.00 Uhr – 20.10 Uhr