Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Vorplanung vom 30.05.2012 zum Bau eines Rad- und Wanderweges entlang des Teltowkanals, Nordseite, zwischen Friedens- und Rammrathbrücke wird gebilligt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführung durch den Bauhof auf dieser Grundlage vornehmen zu lassen.

 

Prämissen der Bauausführung:

·       Wegbreite 2,0 m, beidseitig 0,5 m breite Bankette

·       Länge des Weges ca. 800 m

·       Abstand zur vorhandenen Uferlinie (Spundwand) von mind. 3 m und max. 12 m

·       wasser- und luftdurchlässiger Aufbau (Kalksteinschotter-Tragschicht 15 cm, Kalksteinsplitt-Deckschicht 3 cm, Einfassung mit niveaugleich eingebauten Holzbohlen).


Anlagen:

(1)    Übersichtsplan des Wegeabschnittes

(2)    fünf Blatt farbige A3-Pläne mit der Vorplanung des Büros Seebauer, Wefers und Partner GbR vom 30.05.2012

(3)    sechs Seiten Erläuterungstext des Büros Seebauer, Wefers und Partner GbR vom 31.05.2012

 

 

Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Sie macht darauf aufmerksam, dass die Anlage (A3-Zeichnungen) heute nochmals als Tischvorlage verteilt werden, da beim Kopieren ein Fehler unterlaufen ist. Sie bittet diesbezüglich um Entschuldigung.

Des Weiteren teilt Frau Grohs die Abstimmungsergebnisse aus den Fachausschüssen mit:

Bauausschuss                    6 Ja /  0 Nein /  0 Enth.

Umweltausschuss              5 Ja /  1 Nein /  1 Enth.

Herr Tauscher hat bereits im Umweltausschuss nachgefragt, ob es vertretbar ist, bezogen auf den zweiten Punkt des Beschlussvorschlages, dass die Verwaltung den Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow mit den Ausführungen beauftragt.

Warum gibt es dafür keine Ausschreibung.

Herr Brinkmann führte dazu im Umweltausschuss aus, dass eine Ausschreibung nur teurer wird. Diese Art, eine Maßnahme zu beschließen mit der gleichzeitigen Kopplung, wer den Auftrag ausführen soll, findet er nicht glücklich.

Frau Grohs weist daraufhin, dass diese Diskussion im Umweltausschuss ebenso geführt wurde. Dort wurde zugesichert, dass speziell zu dieser Aussage eine Präzisierung bis zum Hauptausschuss erfolgen wird.

Herr von Wnuk-Lipinski schließt sich den Worten von Herrn Tauscher an. Auch er findet es bedenklich, so zu verfahren. Dieses Thema gab es auch beim Bau der Außenanlagen der Steinweg-Schule. Dort lag der Leistungsumfang deutlich über 100.000,00 € und es wurde ohne Ausschreibung die Leistungen an den Bauhof vergeben. Aus diesem Grund sollte der Änderungsantrag hier gestellt werden, dass die Leistungen grundsätzlich entsprechend der Vergabeordnung der Gemeinde Kleinmachnow zu vergeben sind.      

Herr von Wnuk-Lipinski merkt an, dass ja immer wieder von einer sachkundigen Verwaltung gesprochen wird. Daher sollte es doch dem Sachgebiet Tiefbau möglich sein, mit einer Fachfirma, die in einem beschränkten oder öffentlichem Ausschreibungsverfahren gefunden wird, ebenfalls  diesen Auftrag ausführen zu können, ohne 50 %ige Mehrkosten.

Er spricht sich deutlich gegen eine freihändige Vergabe aus.

Er weist in diesem Zusammenhang auf eine Aussage des Bürgermeisters Herrn Grubert hin, der seinerzeit einmal äußerte, dass der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow für  Pflege- und Instandhaltungsarbeiten zuständig sei.

Frau Vogdt schließt sich den Worten von Herrn Wnuk-Lipinski an. Aus ihrer Sicht ist das ein „Totschlagargument“, wenn gesagt wird, Ausschreibungen sind zu teuer und deshalb wird der Auftrag an den Bauhof gegeben. Damit wird der Sinn und Zweck von Vergaberichtlinien ausgehebelt. Sie plädiert ebenfalls für eine Maßgabe.

Herr Templin vertritt die Meinung, dass sowohl fachlich gut, aber auch kostengünstig gearbeitet werden soll. Dies muss aber transparent dargelegt werden. Es muss Klarheit geschaffen werden, ob es nicht doch eine Firma gibt, die eventuell kostengünstiger als der Bauhof arbeitet.

Herr Jerzembek macht darauf aufmerksam, dass die Stadt Teltow von diesem Vorhaben ebenfalls betroffen ist. Ist diese Maßnahme mit Teltow abgestimmt? Es könnte sonst zu einem Klageverfahren kommen.

Frau Schwarzkopf fragt nach, was passieren würde, wenn dies tatsächlich teilweise Teltower Gebiet wäre.

Dazu merkt Herr Warnick an, dass die Gemeinde Kleinmachnow nach Kommunalrecht dort gar nicht bauen dürfte. Dies muss vorher geklärt werden.

 

Maßgabe:      

Die Verwaltung wird zum Punkt 2 des Beschlussvorschlages beauftragt, die Ausführung entsprechend der Vergabeordnung der Gemeinde Kleinmachnow auszuschreiben.

 

Herr Warnick stellt die Maßgabe zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Maßgabe erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 100/12 mit der Maßgabe zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 100/12 mit der Maßgabe erfolgt mit                   6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.