Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Klein­machnow mbH( gewog) im Jahr 2013 eine zweckgebundene Zuwendung zur Errichtung von barriere­freiem Wohnraum mit Belegungsrecht durch die Gemeinde Kleinmachnow in der Heinrich-Heine-Straße (Geltungsbereich des B-Planes KLM-BP-019-8) in Höhe von 400.000,00 €. Die Einzelheiten sind in einem Zuwendungsbescheid festzulegen. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt in zwei Teilbeträgen von jeweils 200.000,00 €.

Die Mittel sind im Haushalt 2013 einzuplanen.

 

2.         Zur Belegung des barrierefreien Wohnraumes in der Heinrich-Heine-Straße wird die „Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (vgl. Anlage 1) beschlossen.


Anlagen:

1.        Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße

nur zur Information:

2.        Schreiben gewog vom 08.06.2012

 

 

 

Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Herr Warnick teilt die Abstimmungsergebnisse aus den Fachausschüssen mit:

Bauausschuss                    6 Ja /  0 Nein /  0 Enth.

Kulturausschuss                 7 Ja /  0 Nein /  1 Enth.

Herr Harmsen möchte folgende Fragen beantwortet haben:

-        Es ist die Anzahl der barrierefreien Wohnungen, die mit dem Zuschuss geschaffen werden, mitzuteilen.

-        Wie ist die Relation zwischen den Gesamtbaukosten für dieses Projekt und dem Zuschuss der Gemeinde?

-        Warum soll aufgrund der Baugenehmigung ein Zuschuss gezahlt werden. Die erhöhten Baukosten sind doch im Wesentlichen im Sanitärtrakt enthalten.

-        Warum werden die Gewinne, die in den letzten Jahren erwirtschaftet wurden, dafür nicht verwendet?

Herr Warnick informiert, dass dem Aufsichtsrat der gewog eine Beschlussvorlage vorlag, aus der hervorgeht, dass 46 barrierefreie Wohnungen errichtet werden sollen. Des Weiteren informiert Herr Warnick, dass die Wohnungsgesellschaft nicht in eine finanzielle Schieflage, aber durch die Zahlung einer höheren Summe an den WAZV (Altanschließer) in eine finanziell etwas schwierige Lage geraten ist,

Herr Warnick macht jedoch deutlich an, dass er dem Bau nur zustimmen wird, wenn die Mietobergrenze von 8,00 €/m² nicht überschritten wird. Höhere Mieten können sich die Senioren/innen, für die diese Wohnungen errichtet werden sollen, nur schwer leisten.

Der Zuschuss soll gewährt werden, jedoch ist eine Vergaberichtlinie dringend notwendig.

Herr Tauscher merkt an, dass die Verwaltung voraussetzt, dass allen Gemeindevertretern die Informationen aus allen vorangegangenen Sitzungen bekannt sind. Aus seiner Sicht wäre es daher hilfreich, wenn nochmals alle Unterlagen zu diesem Thema verteilt werden. Der Zuschuss soll aus Sicht der CDU gewährt werden.

Frau Grohs informierte aus dem Kulturausschuss, dass z. B. eine stärkere Berücksichtigung von Behinderten gefordert wird. Weiterhin berichtet Frau Grohs, dass die Größe der Wohnungen dabei eine wichtige Rolle spielt. Dazu liegt der Kämmerin ein Schreiben der gewog vor, woraus das Ergebnis einer Umfrage hervorgeht, welche Wohnungsgrößen bevorzugt gewünscht werden. 120 Personen wurden befragt. Davon würden 69 Personen eine Wohnung über 50 m² (2 Raum-Wohnung) und 25 Personen eine Wohnung bis 50 m² (2 Raumwohnung) bevorzugen.

Herr Tauscher würde es sehr begrüßen, wenn das Schreiben der gewog allen Finanzausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden würde.   

Frau Vogdt bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen von Herrn Harmsen.

Weiterhin macht Sie deutlich, dass sich am Mietspiegel orientiert werden sollte. Wer eine solche Wohnung haben möchte, aber diese nicht finanzieren kann, hat andere soziale Möglichkeiten.

Frau Vogdt weist auf das Antidiskriminierungsgesetz hin. Ist von Seiten der Verwaltung geprüft worden, ob eine Vergaberichtlinie erstellt werden darf? Sie bittet um eine schriftliche Mitteilung dazu. 

Frau Schwarzkopf teilt mit, dass es wohl derzeitig bereits über 200 Anmeldungen für diese Wohnungen geben soll.

Sie bittet um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage.

Frau Zulla möchte wissen, warum der erwirtschaftete Gewinn der gewog nicht für dieses Vorhaben verwendet wird.

Herr Warnick verweist dazu auf seine Ausführungen zu Beginn der Diskussion.

Herr Jerzembek bezieht sich auf das Schreiben der gewog vom 08. Juni, mit dem Wortlaut:“In Gesprächen wurde mitgeteilt, dass letztendlich eine Unterstützung in Höhe von insgesamt 400.000,00 EURO möglich ist.“.Genau diese Obergrenze schöpft die gewog nun aus und möchte den Zuschuss von 400.000,00 EURO haben.

Er möchte wissen, wer diese Obergrenze festgelegt hat?

Dazu informiert Herr Warnick, das die ursprünglich von der Gemeindevertretung vorgeschlagene Summe mal bei 800.000,00 € lag. Im Zuge früherer Haushaltsberatungen wurde die Summe dann auf 400.000,00 € reduziert.

Ohne dem Zuschuss der Gemeinde von 400.000,00 € würde die m²-Kaltmiete von 8,00 € nicht realisiert werden können. Aus seiner Sicht ist dies aber wichtig, da sonst die Wohnungen für die zu unterstützende Gruppe älterer Kleinmachnower nicht bezahlbar werden.

 

Ø        Herr Templin nimmt ab 19:30 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Dieser Aussage kann sich Frau Schwarzkopf nicht anschließen. Dieser Bau wird mit ganz anderen Richtlinien bedient, was die Energetik betrifft. Die Energiekosten für diese Wohnungen werden sehr niedrig sein. Wenn jetzt von einer Kaltmiete gesprochen wird, werden aber keine hohen Energiekosten hinzukommen. Eine geringe Kaltmiete kann auch nur gehalten werden, wenn die Ansprüche nicht so hoch sind.

Laut Herrn Templin geht es hierbei darum, ob die Förderrichtlinie dem Förderzweck gerecht wird. Dazu hat sich der Kulturausschuss positioniert.

Er vertritt die Meinung, dass diese Wohnungen vorrangig auch die Menschen bekommen sollten, die eine barrierefreie Wohnung benötigen.

Herr Tauscher hält fest, dass die Diskussion zur Förderrichtlinie noch sehr große Meinungsunterschiede aufzeigt. Aus seiner Sicht wäre es daher sinnvoll, wenn die vorliegende Beschlussvorlage geteilt abgestimmt wird.

Herr Warnick bittet die Verwaltung, dass der Vorschlag dahingehend verändert wird, dass zwar die Zusage des Zuschusses beschlossen wird, jedoch nur unter der Maßgabe, dass eine entsprechende Vergaberichtlinie zeitnah zu erarbeiten ist. Die gewog hätte somit die Zusage, dass sie den Zuschuss bekommen würde und die Kämmerin könnte dies so in den Haushalt 2013/14 einplanen. Die Erarbeitung der Richtlinie wird aber noch eine Zeit in Anspruch nehmen.

Frau Grohs merkt an, dass unter der Maßgabe, dass die Richtlinie bis zum 31.12.2012 zu beschließen ist, die Verwaltung mitgehen könnte.

 

Maßgabe:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Verwaltung, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die zweckgebundene Zuwendung im Punkt 1 der Vorlage beschlossen, aber nur unter der Maßgabe zur Verfügung gestellt wird, dass bis zum 31.12.2012 die unter Punkt 2 der Vorlage angesprochene Vergaberichtlinie überarbeitet und von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.

 

Herr Warnick stellt die Maßgabe zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Maßgabe erfolgt mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 106/12 mit der Maßgabe zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 106/12 mit der Maßgabe erfolgt mit                   5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.