Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 1

1.         Der Beschluss zur DS-Nr. 004/11 vom 10.02.2011 „Straßenbau Schopfheimer Allee“ wird             aufgehoben.

 

2.         Mit der DS-Nr. 109/12 wird der Beschluss „Straßenbau Schopfheimer Allee“ mit geändertem     Bauprogramm neu gefasst, um eine ordnungsgemäße Erschließung des Seeberggebietes         westlich von der Karl-Marx-Straße und nördlich des Adolf-Grimme-Ringes durch Erweiterung           und Verbesserung der Erschließungsanlagen sicher zu stellen.

 

Das Bauprogramm umfasst folgende Parameter (Änderungen werden kursiv/fett dargestellt; dahinter in Klammern Inhalt der DS-Nr. 004/11):

 

-           Herstellung der Fahrbahn in Asphalt, beidseitig Gossen aus Granitgroßsteinpflaster, Breite 50 cm, Einfassung Fahrbahn mit Granithochborden, Fahrbahnbreite von Karl-Marx-Straße bis Kurve vor Anbindung Adolf-Grimme-Ring 5,90 m, Kurvenbreite vor Anbindung Adolf-Grimme-Ring 7,25 m, Kurvenbreite nach Anbindung Einmündung Adolf-Grimme-Ring 7,00 m, zwischen beiden Kurven Fahrbahnbreite 6,50 m, Fahrbahnbreite von Kurve nach Anbindung Adolf-Grimme-Ring bis Wendeanlage 6,00 m (vorher 5,50 m),

-           Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind: Einbau von rotem Betonpflaster im Bereich der Einmündung Adolf-Grimme-Ring, Pflasterung von Aufmerksamkeitsfeldern mit rotem Granit im Bereich des Eingangs der Waldorf-Schule, Fahrbahneinengung entfällt(Einengung der Fahrbahn auf 5,00 m im Bereich des Wohnhauses Höhe Spandauer Teich),

-           Widmung des Neubaus als Fahrradstraße,

-           Befestigung der Gehwege mit Betonplatten MulitTec-Farbe beige, erdbraun nuanciert, Stärke 8 cm,

-           Herstellung von Längsparkplätzen vor dem Grundstück der Waldorf-Schule mittels Granitgroßsteinpflaster mit Rasenfuge,

-           geschlossene Regenentwässerung mit Vorflut in den Spandauer Teich über die vorhandene Regenwassereinigungs- und Absetzanlage,

-           Fahrbahnbeleuchtung: dekorative Beleuchtung, Bauart gleich wie Adolf-Grimme-Ring ausgestattet mit Energiesparleuchten,

-           Kreisverkehr 30 m Durchmesser mit Ein- und Ausfädelspuren für 15-m-Busse (Kreisverkehr Durchmesser 25 m),

-           Einmündungsradien auf die Karl-Marx-Straße nördlich 10 m, südlich 8 m, (vorher 6 m),

-           Entsiegelung entfällt (auf dem bisherigen Erschließungsweg von der Karl-Marx-Straße bis ehemaligem Pförtnerhaus werden die Asphaltdecke und der Unterbau entfernt).

 

3.         Die für den Straßenbau zusätzlich erforderlichen Mittel (nach jetziger Schätzung) in Höhe von             200.000,00 Euro, sind für das Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.


Anlagen:

Beschlussrelevant:

A 1 –       Lagepläne Blatt 1 – 3, Stand 09.07.2012/Bauprogramm

A 2 – DS-Nr. 004/11 (ohne Anlagen)

 

 

zur Information:

A 3 – Gutachterliche Stellungnahme zur ordnungsgemäßen Erschließung Schopfheimer Allee, Endfassung von Juli 2012, Dr. Ing.- Reinhold Baier

 

 

                     Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Des Weiteren teilt Frau Grohs die Abstimmungsergebnisse aus den Fachausschüssen mit:

                     Bauausschuss                    3 Ja /  3 Nein /  0 Enth.

                     Umweltausschuss              3 Ja /  4 Nein /  0 Enth.

Abschließend informiert die Kämmerin, dass die Verhandlungen mit der BBIS und dem Bürgermeister, hinsichtlich der Kostenbeteiligung, noch nicht beendet sind.

Herr von Wnuk-Lipinski bittet um Erläuterung seitens der Verwaltung was sich nun geändert hat.

Frau Grohs macht darauf aufmerksam, dass alles was sich geändert hat, fett und kursiv in der Beschlussvorlage dargestellt wurde.

Aus der Sicht von Herrn von Wnuk-Lipinski haben wir hier ein Politikum vor uns. Er führt aus, dass die Gemeinde Kleinmachnow aus seiner Sicht einen schwierigen Vertragspartner hat. Es ist ein Vertragspartner, der alles Gute für sich haben will und alles Schlechte bei uns belässt und der am liebsten dort alles bebaut hätte. Wir haben einen Vertragspartner der Durchgangsrechte gewährt und am Ende einen Hochsicherheitszaun ohne Durchgangsmöglichkeiten realisiert. Wir haben einen Vertragspartner der dem Bürgermeister, der nun leider Landrat ist, einen städtebaulichen Vertrag gewährt hat und diesen allen damaligen Gemeindevertretern vorenthalten hat. Er sozialisiert die Kosten und privatisiert die Gewinne. Es gibt keine weitere Anliegerstraße in Kleinmachnow, die eine derartige Kostenteilung hat. Im Gegenteil, in der Regel liegen 80 % der Kosten beim Anlieger und nicht 20 %, wie in diesem Fall. Und nun müssen wir hören, dass dieser Vertragspartner uns wiederholt und auch aktuell letztendlich erpresst. Dieser lehnt die Verlängerung des Mietvertrages der Grundschule Auf dem Seeberg ab.

Herr von Wnuk-Lipinski wird sich gegen diese Kostenerhöhung aussprechen und plädiert dafür, das Bauprogramm in der Hoheit der Gemeinde so zu ändern, dass die von uns angedachten Kosten auch eingehalten werden können.

Herr Warnick informiert die anwesenden Ausschussmitglieder darüber, dass die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden ein Schreiben des Bürgermeisters vom 08. August 2012 erhalten haben, jedoch mit der Bitte um vertrauliche Behandlung.

Herr von Wnuk-Lipinski gibt dazu eine persönliche Erklärung ab:

Diese Information ist mir durch Dritte zugetragen worden und nicht von meinem Fraktionsvorsitzenden.

 

Herr Tauscher bezieht sich auf den Satz in der Problembeschreibung/Begründung: “Da die Zeiten des geplanten Straßenbaus deutlich überschritten wurden, sind die Medienversorgungsunternehmen nicht mehr in der Lage, eigene Mittel zur Verfügung zu stellen, so dass sich hier Kostenteilungen entsprechend der Konzessionsverträge bemerkbar machen.“ Wie ist dieser Satz zu verstehen? Was hat die Verwaltung bisher dazu unternommen? Ist mit E.ON/edis verhandelt worden um eine Beteiligung zu erhalten?

Herr Templin sieht es als Aufgabe an, vorrangig die Interessen unserer Kinder der Gemeinde zu vertreten. Die Grundschule Auf dem Seeberg wurde von Seiten der Gemeinde angemietet. Bisher ist es zum Straßenausbau nicht gekommen, weil der Vermieter weitergehende Wünsche an diese Straße hatte und damit seiner Verpflichtung nicht nachkam, unseren Kindern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Aus Sicht von Herrn Templin liegt die Verpflichtung beim Vermieter.

Im städtebaulichen Vertrag ist festgelegt, dass die Gemeinde Kleinmachnow die Straße baut und der Beitrag der BBIS auf ca. 250.000,00 € gedeckelt wird. Das heißt aber nicht, dass dies 80 % sein können. Mit welcher Berechtigung wurde diese Summe vom damaligen Bürgermeister festgelegt? Herr Templin geht davon aus, dass diese Summe den 80% der Gesamtkosten entspricht. Wünsche die der Eigentümer hat, kann er gern auf eigene Kosten umsetzen.

Im Interesse der Gemeinde Kleinmachnow wird es langsam Zeit, dass auch wir unsere Interessen mit allem Nachdruck wahren.

Herr Templin wird der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zustimmen.

Frau Vogdt gibt zu Protokoll:

Ich bin sehr verwundert über das Vorgehen in dieser Finanzausschusssitzung. Wir sind jetzt, ich glaube beim fünften Top, wo wir über Beschlussvorlagen reden und bei jeder Beschlussvorlage war es so, dass es hieß, ja, das wird bis zum Hauptausschuss noch geliefert, jenes wird noch bis zum Hauptausschuss geliefert, der Ausschuss hat das gefordert und der Ausschuss hat das gefordert. Das ist aber immer nur durch die Diskussion hier hervorgekommen. Wir sollen etwas beschließen, wo wir gar nicht wissen, was da eigentlich noch zusätzlich an Informationen kommt. Hier bei diesem TOP ist es jetzt noch so, dass da ein geheimnisvolles Schreiben vom Bürgermeister an fünf oder sechs Leute verteilt wird, da darf nicht drüber geredet werden, natürlich wird darüber geredet, wir sind alle lange genug im politischen Geschäft, dass man das weiß, meistens steht es schon in der Zeitung, es ist vielleicht noch Sommerpause bei den Journalisten. Ich finde es nur ein Unding, wir sollen hier über etwas beschließen und wir wissen gar nicht was in diesem Schreiben vom Bürgermeister  steht, was er eigentlich will. Dann ziehen Sie bitte diese Unterlage zurück und sagen, jetzt haben wir solange gewartet, das ist eine NeverEnding Story, jetzt können wir auch noch bis zum nächsten Finanzausschuss warten. Es ist eine Unverschämtheit. Wirklich.  

            

Herr von Wnuk-Lipinski fragt Herrn Warnick, ob es nicht den Antrag gibt, zurück in die Verwaltung?

Frau Vogdt bittet nochmals die Verwaltung darum, diese Drucksache zurückzuziehen.

Herr Warnick informiert nach Prüfung der Geschäftsordnung, dass eine Verweisung zurück an die Verwaltung nur in einer Gemeindevertretersitzung möglich ist. In diesem Fall kann die Drucksache nicht an die Verwaltung verwiesen werden. Hier würde nur ein Ablehnen der Drucksache möglich sein, jedoch kann die Verwaltung selbst ihre Drucksache jederzeit zurückziehen.

 

                     Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 109/12 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 109/12 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-                                Stimmen und 1 Enthaltung.