Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Schulhof der Eigenherd-Schule wird im Jahr 2013 saniert.

2.       Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 300.000 € werden im Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt.


Anlagen:

1.       Entwurfsplanung

2.       Zeitplanung

3.       Kostenberechnung v. 12.06.2012

 

 

Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Des Weiteren teilt Frau Grohs die Abstimmungsergebnisse aus den Fachausschüssen mit:

Bauausschuss                    3 Ja /  3 Nein /  0 Enth.

Kulturausschuss                 5 Ja /  3 Nein /  0 Enth.

Herr von Wnuk-Lipinski möchte gern wissen, ob diese Maßnahmen automatisch im Haushalt 2013-2015 enthalten sind, wenn in der Septembersitzung dieser Grundsatzbeschluss getroffen wird?

Dazu informiert Frau Grohs, dass Grundsatzbeschlüsse nur mit ihren Planungskosten enthalten sind, sofern sie das Jahr 2013 betreffen.

Herr Tauscher findet leider keine Aussage darüber, wie groß ein Pausenhof (wie viel m²/Kind) sein muss. Er bittet dazu um eine Aussage.

Des Weiteren merkt Herr Tauscher an, dass von verschiedenen Fachbereichen unterschiedliche Vorlagen verteilt sind. Die Textgestaltung und die Gestaltung des Beschlusses sind sehr unterschiedlich. Aus seiner Sicht ist dies nicht sehr sachdienlich, wenn der Beschlussvorschlag nur lautet: „Der Schulhof der Eigenherd-Schule wird im Jahr 2013 saniert.“ Lauten müsste der Beschlussvorschlag: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Planungs- und Vorbereitungsarbeiten durchzuführen, um eine Sanierung  zu ermöglichen.“

Herr Tauscher bittet nochmals um eine einheitliche Formulierung bei den Drucksachen.

Frau Grohs wird dies an alle Fachbereichsleiter weitergeben. Frau Konrad wird bis zum Hauptausschuss gebeten, die hier vorliegende Drucksache mit einer neuen Formulierung einzubringen.

Herr von Wnuk-Lipinski unterstützt die Aussage von Herrn Tauscher.

Es hieß einmal, dass Baumaßnahmen grundsätzlich über das Bauamt und nicht über den Fachbereich Schule/Kultur laufen.

Weiterhin teilt er mit, dass er mit der Vorgehensweise grundsätzlich ein Problem hat.

Das Problem besteht aus seiner Sicht darin, dass kurz vor Verabschiedung eines Haushaltes ein Errichtungsbeschluss vorgelegt wird, dessen Kosten voll den Haushalt 2013 belasten.

Das Ergebnis des Haushaltes 2011 ist noch nicht bekannt. Demzufolge ist auch das Ergebnis von 2012 nicht bekannt.

Er ist zwar dafür, dass die Schulhöfe saniert werden. Beide Schulhöfe haben es aus seiner Sicht nötig. Jedoch erst dann, wenn sich die Gemeinde dieses auch leisten kann. Dieser Errichtungsbeschluss gehört mit in den Haushalt.

Frau Grohs informiert, dass in den letzten Jahren die Diskussionen zum Haushalt so geführt wurden, dass es dabei auch immer um die Eckwerte ging. Die Verfahrensweise zu den Errichtungs- und Grundsatzbeschlüssen wurde ebenfalls diskutiert. In der Vergangenheit war es so, dass die Errichtungsbeschlüsse, vorsichtig ausgedrückt, nicht immer erfolgt sind, sondern erst dann mit dem Haushaltsentwurf vorgelegt wurden. Insofern überrascht die Aussage von Herrn von Wnuk-Lipinski.

Herr Templin gibt Frau Grohs nachdrücklich recht. Diese Handhabung hat die Gemeindevertretung immer so gefordert. Ihre Vorgehensweise ist absolut richtig.

Bezogen auf diesen Errichtungsbeschluss ist festzuhalten, dass federführend der Fachbereich Schule/Kultur ist, aber der Fachbereich Bauen/Wohnen muss diese Maßnahme mit befürworten.

Frau Vogdt wünscht einen Überblick der letzten 10 bis 20 Jahre, was in den Kleinmachnower Schulen investiert wurde und noch investiert werden muss.

Frau Grohs wird diese Bitte an die entsprechende Fachbereichsleiterin herantragen.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 092/12 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 092/12 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.