Frau Sahlmann, als einer der Einreicher, erläutert den Sachverhalt.

Herr Schmidt, Anwohner in der Ernst-Thälmann-Straße 137, nimmt sein Rederecht wahr. Er erläutert die Situation vor Ort, zum einen das Parken der Wohnmobile, zum anderen erläutert er, dass kein Radweg mehr gegeben sei, d. h. die Radfahrer, vor allem die Schulkinder, müssen auf der Straße fahren. Dadurch entstünden – beim Umfahren der Wohnmobile – Staus und die Schulkinder seien erheblich gefährdet. Herr Schmidt bittet um Prüfung bzw. um Antragstellung, dass die Parkregelung (zeitliche Begrenzung) in diesem Bereich überprüft oder geändert wird.

Herr Brömmer erläutert die rechtliche Seite und stellt fest, dass das Parken der Wohnmobile unter den gegebenen Umständen zulässig sei.

Der Ausschuss bittet die Verwaltung um einen entsprechenden Lösungsvorschlag.

Herr Brömmer sagt zu, zu prüfen, ob eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die beiden parkenden Fahrzeuge, und nicht nur durch die beiden Fahrzeuge, sondern auch durch andere Fahrzeuge, die solche Größenbeschränkungen und Tonnagemaße erreichen, dort gegeben ist.

Das Thema wird in die offene Fragenliste aufgenommen.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Tauscher, Frau Dr. Kimpfel, Herr Grützmann, Herr Bittroff, Frau Sahlmann