Dieser Tagesordnungspunkt ist auf Wunsch von Herrn von Wnuk-Lipinski aufgenommen worden.

Herr von Wnuk-Lipinski informiert, dass die Kommunalverfassung ein Beteiligungsmanagement vorsieht. Wie geht die Verwaltung damit um?

Frau Grohs gibt zu Protokoll:

In der Gemeinde Kleinmachnow ist es so, dass der Fachbereich, dem ich vorstehe, Finanzen/Beteiligungen heißt. Seit ich im vergangenem Jahr hier angefangen habe, arbeiten wir daran, ein entsprechendes Beteiligungsmanagement zu erstellen. Sich also die unterschiedlichen Fakten zusammenzusuchen, was alles an Beteiligungsmanagement erfolgen soll. Nun hatten wir natürlich im vergangenem Jahr, wie Sie wissen, sehr viel Arbeit in der Kämmerei. Zwei Jahresabschlüsse, eigentlich zwei Haushaltspläne, die Quartalsberichte, den Jahresabschluss 2011. Ich gehe davon aus, dass wir bis zum Ende des Jahres ein entsprechendes „professionelles“ Konzept für das Beteiligungsmanagement und dann auch die entsprechende Abwicklung geklärt haben. Das Konzept wird dann mit dem Bürgermeister und einer entsprechenden personellen Untersetzung beraten. An der Stelle kann ich aber jetzt noch nicht vorgreifen, da wir intern noch nicht mit den Gesprächen zu Ende sind.

Herr Templin ist der Meinung, dass Frau Grohs für die Gemeinde Kleinmachnow Mitglied im Aufsichtsrat der gewog sein sollte.

Frau Grohs teilt dazu mit, dass die Kommunalverfassung vorsieht, dass der Beteiligungsverwaltung eine passive Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen eingeräumt wird.