Lfd.-Nr. 1 - Übersicht über Zustand der Verkehrsflächen (Gehwege befestigt/unbefestigt)

Die Übersicht liegt vor - s. TOP 7.2.1 und Bau-Info 003/12/1.

 

Lfd.-Nr. 2 – Gesamtkonzept Gestaltung Winterdienst

Herr Brömmer informiert über den beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Potsdam eingereichten Antrag bzw.  über das Winterdienstkonzept (unter Genehmigungsvorbehalt).

 

Folgende Punkte wurden angesprochen bzw. nachgefragt:

 

-          Die Bevölkerung möge entsprechend informiert werden (Informationsblatt).

-          Die Winterwartung möge auch in den Straßen der Kategorie II erfolgen.

-          Welche Kosten entstehen der Gemeinde?

-          Wie viele Schilder werden aufgestellt und was kosten diese?

-          entsprechende Mediennutzung

-          Eigenverantwortung der Bürger erhöhen

-          Regelung zur Lagerung des Schnees (wenn dies auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist)

 

Herr Brömmer weist daraufhin, dass diese Fragen jetzt nicht beantwortet werden können. Es muss abgewartet werden, wie das Ministerium über den Antrag entscheidet. Dann wird entsprechend ausführlich und in schriftlicher Form informiert werden.

 

Lfd.-Nr. 3 – Erstellung einer Energiebilanz

Die Erstellung einer Energiebilanz soll bis zum Jahresende erfolgen.

 

Lfd.-Nr. 4 – Prüfung der Möglichkeit/Notwendigkeit einer anderen Parkordnung in dem Kreuzungsbereich Stahnsdorfer Damm/Heidefeld (Bushaltestelle)

Herr Brömmer informiert darüber, dass laut Aussage der Polizei keine Auffälligkeiten festgestellt wurden und es keine vermehrten Unfallzahlen zu vermelden gebe. Er habe die Situation vor Ort in Augenschein genommen. Die Bushaltestelle sei mit einem verlängerten Parkverbot ausgestattet (Zeichen Z 299, Zickzacklinie). Er sehe keine Notwendigkeit, an der bestehenden Situation etwas zu ändern.

 

Lfd.-Nr. 5 – Parkordnung Ernst-Thälmann-Straße (Wohnmobile)

Herr Brömmer sieht hier keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit des Straßenverkehrs; das sei auch von der Polizei bestätigt worden. Gleichwohl werde aber eine Neuordnung der bestehenden Parkordnung geprüft.

 

Lfd.-Nr. 6 – Besteht die Möglichkeit, die Waldflächen des Seebergs im Nachhinein als Erholungswald auszuweisen?

Frau Neidel informiert, theoretisch ja. Man könne einen Antrag stellen nach § 12 Abs. 1 und 5 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG). Die Bauverwaltung ist der Auffassung, dass hier kein praktischer Vorteil zu sehen sei. Wenn die Gemeinde in Richtung Erholungswald gehen möchte, sollte die Überlegung weitergeführt werden im Zusammenhang mit dem Bannwald.