Sitzung: 20.08.2012 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 101/12
1)
Der Entwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ sowie die Begründung werden in der
vorliegenden Fassung vom 06.08.2012 gebilligt.
2)
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
3)
Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung
benachrichtigt werden.
° Der Gemeindevertretung wird einstimmig
empfohlen, die DS-Nr. 101/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 06.09.2012
zu setzen.