Sitzung: 20.08.2012 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 103/12
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in der Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf
Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. S. 1509) – BauGB - den Bebauungsplan
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“, bestehend aus:
Planzeichnung (Maßstab im Original 1:500)
als Satzung.
2. Die Begründung in der
Fassung vom 06.08.2012 wird gebilligt.
3. Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss)
sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan
mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen
Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich bekanntzumachen.
° Der Gemeindevertretung wird einstimmig
empfohlen, die DS-Nr. 103/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 06.09.2012
zu setzen.