Sitzung: 20.08.2012 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 128/12
Gemäß § 22 der Gemeindevertretung nimmt Frau
Heilmann an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ sowie
die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 06.08.2012 gebilligt.
2.
Der
Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt
zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
4.
Das
Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt,
von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
° Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich
empfohlen, die DS-Nr. 128/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 06.09.2012
zu setzen.