Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Gemäß § 22 der Gemeindevertretung nimmt Frau Heilmann an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 06.08.2012 gebilligt.

2.         Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.         Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


° Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 128/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 06.09.2012 zu setzen.