Sitzung: 06.09.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 101/12/1
1. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ wird um die in Anlage 2
farbig hervorgehobene Fläche erweitert. Er soll damit den in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich umfassen.
Der
Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.
2. Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ sowie die Begründung
werden in der vorliegenden Fassung vom 06.08.2012 gebilligt.
3. Der Entwurf, die
Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
4. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von
der Auslegung benachrichtigt werden.
Anlagen
1. Abgrenzung des
Geltungsbereiches
2. Bebauungsplanentwurf,
Stand 06.08.2012
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch die FBL Bauen/Wohnen, Frau Neidel.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 101/12/1 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 101/12/1:
Die
DS-Nr. 101/12/1 wird einstimmig beschlossen.