Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ wird um die in Anlage 2 farbig hervorgehobene Fläche erweitert. Er soll damit den in Anlage 1 gekennzeich­neten Bereich umfassen.
Der Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ sowie die Begrün­dung werden in der vorliegenden Fassung vom 06.08.2012 gebilligt.

3.    Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches

2.    Bebauungsplanentwurf, Stand 06.08.2012

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache durch die FBL Bauen/Wohnen, Frau Neidel.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 101/12/1 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 101/12/1:

Die DS-Nr. 101/12/1 wird einstimmig beschlossen.