1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. S. 1509) – BauGB - den Bebauungsplan KLM-BP-023 „Alleewäldchen“, bestehend aus:

Planzeichnung (Maßstab im Original 1:500)

als Satzung.

2.    Die Begründung in der Fassung vom 06.08.2012 wird gebilligt.

3.    Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich KLM-BP-023 „Alleewäldchen“

2.    Planzeichnung (Maßstab im Original 1:500; Stand 06.08.2012)

3.    Begründung

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache durch die FBL Bauen/Wohnen, Frau Neidel.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 103/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 103/12:

Die DS-Nr. 103/12 wird einstimmig beschlossen.