Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

1.    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 06.08.2012 gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.    Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“

Bebauungsplanentwurf (Stand 06.08.2012), bestehend aus

2.    Teil A – Planzeichnung

3.    Teil B – textliche Festsetzungen

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

Ø       Nach § 22 BbgKVerf erklärt sich Frau Heilmann als befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 128/12 teil.

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Es ist außerordentlich ärgerlich, dass wir nicht erst zu diesem Beschluss abstimmen und dann dort gebaut wird. Hier ist es umgekehrt gemacht worden. Die Bäume wurden schon gerodet und die Baugrube ausgehoben, ohne dass wir der Änderung zugestimmt haben. Wir müssen die Baugenehmigung aus dem Bauleitplan entwickeln und nicht umgekehrt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 128/12 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Templin

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 128/12:

Die DS-Nr. 128/12 wird mehrheitlich beschlossen.