Sitzung: 06.09.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 128/12
1. Der Entwurf der 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ sowie die Begründung werden
in der vorliegenden Fassung vom 06.08.2012 gebilligt.
2. Der Entwurf und die
Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu
machen.
3. Den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Das Änderungsverfahren
wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Anlagen
1. Geltungsbereich 1.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“
Bebauungsplanentwurf
(Stand 06.08.2012), bestehend aus
2. Teil A – Planzeichnung
3. Teil B – textliche
Festsetzungen
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
Ø
Nach
§ 22 BbgKVerf erklärt sich Frau Heilmann als befangen und nimmt nicht an der
Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 128/12 teil.
Frau Sahlmann zu Protokoll
Es ist außerordentlich ärgerlich, dass wir nicht
erst zu diesem Beschluss abstimmen und dann dort gebaut wird. Hier ist es
umgekehrt gemacht worden. Die Bäume wurden schon gerodet und die Baugrube
ausgehoben, ohne dass wir der Änderung zugestimmt haben. Wir müssen die
Baugenehmigung aus dem Bauleitplan entwickeln und nicht umgekehrt.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 128/12 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Templin
Abstimmung
zur DS-Nr. 128/12:
Die
DS-Nr. 128/12 wird mehrheitlich beschlossen.