1. Der Beschluss zur DS-Nr.
004/11 vom 10.02.2011 „Straßenbau Schopfheimer Allee“ wird aufgehoben.
2. Mit der DS-Nr. 109/12
wird der Beschluss „Straßenbau Schopfheimer Allee“ mit geändertem Bauprogramm
neu gefasst, um eine ordnungsgemäße Erschließung des Seeberggebietes westlich
von der Karl-Marx-Straße und nördlich des Adolf-Grimme-Ringes durch Erweiterung
und Verbesserung der Erschließungsanlagen sicher zu stellen.
Das Bauprogramm umfasst
folgende Parameter (Änderungen werden kursiv/fett dargestellt; dahinter in Klammern
Inhalt der DS-Nr. 004/11):
- Herstellung der Fahrbahn
in Asphalt, beidseitig Gossen aus Granitgroßsteinpflaster, Breite 50 cm,
Einfassung Fahrbahn mit Granithochborden, Fahrbahnbreite von Karl-Marx-Straße bis Kurve
vor Anbindung Adolf-Grimme-Ring 5,90 m, Kurvenbreite vor Anbindung
Adolf-Grimme-Ring 7,25 m, Kurvenbreite nach Anbindung Einmündung
Adolf-Grimme-Ring 7,00 m, zwischen beiden Kurven Fahrbahnbreite 6,50 m, Fahrbahnbreite
von Kurve nach Anbindung Adolf-Grimme-Ring bis Wendeanlage 6,00 m (vorher
5,50 m),
- Verkehrsberuhigende
Maßnahmen sind: Einbau von rotem Betonpflaster im Bereich der Einmündung
Adolf-Grimme-Ring, Pflasterung von Aufmerksamkeitsfeldern mit rotem Granit im
Bereich des Eingangs der Waldorf-Schule, Fahrbahneinengung entfällt (Einengung
der Fahrbahn auf 5,00 m im Bereich des Wohnhauses Höhe Spandauer Teich),
- Widmung des Neubaus als
Fahrradstraße,
- Befestigung der Gehwege
mit Betonplatten MulitTec-Farbe beige, erdbraun nuanciert, Stärke 8 cm,
- Herstellung von
Längsparkplätzen vor dem Grundstück der Waldorf-Schule mittels
Granitgroßsteinpflaster mit Rasenfuge,
- geschlossene
Regenentwässerung mit Vorflut in den Spandauer Teich über die vorhandene Regenwassereinigungs-
und Absetzanlage,
- Fahrbahnbeleuchtung:
dekorative Beleuchtung, Bauart gleich wie Adolf-Grimme-Ring ausgestattet mit
Energiesparleuchten,
- Kreisverkehr 30 m
Durchmesser mit Ein- und Ausfädelspuren für 15-m-Busse (Kreisverkehr Durchmesser
25 m),
- Einmündungsradien auf die
Karl-Marx-Straße
nördlich
10 m, südlich 8 m, (vorher 6 m),
- Entsiegelung entfällt (auf dem bisherigen
Erschließungsweg von der Karl-Marx-Straße bis ehemaligem Pförtnerhaus werden
die Asphaltdecke und der Unterbau entfernt).
3. Die für den Straßenbau
zusätzlich erforderlichen Mittel (nach jetziger Schätzung) in Höhe von 200.000,00
Euro, sind für das Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.
Anlagen
1. Lagepläne Blatt 1-3,
Stand 09.07.2012/Bauprogramm
2. DS-Nr. 004/11 (ohne
Anlagen)
zur Information:
3. gutachterliche
Stellungnahme zur ordnungsgemäßen Erschließung Schopfheimer Allee, Endfassung
Juli 2012, Dr. Ing. Reinhold Beier
Die
Beschlussvorlage wird durch den Bürgermeister, Herrn Grubert, zurückgezogen.
Herr Templin
Die Tagesordnung wurde festgestellt. Der
Beschluss des Bürgermeisters, TOP 6.14, ist zurückgezogen. Da es diesen
Tagesordnungspunkt aber gibt, möchte ich gern, dass der Antrag DS-Nr. 154/12,
der als Tischvorlage verteilt wurde, hier zur Beratung und zur Abstimmung
kommt.
Vorsitzender der Gemeindevertretung, Herr Warnick
Wenn der Bürgermeister eine Drucksache
zurückzieht und sich ein Änderungsantrag auf diese Drucksache bezieht, ist auch
die Geschäftsgrundlage für diesen Antrag entfallen. Es sei denn, der Antrag
wäre fristgerecht eingegangen. Ist er aber nicht. Anträge, die nicht
fristgerecht eingereicht werden, können sich nur auf Sachverhalte beziehen, die
in der Gemeindevertretung behandelt werden.
Herr Templin
Dann muss ich Sie dahingehend korrigieren, dass
es sich bei dem Antrag nicht um einen Änderungsantrag handelt. Zu jedem
Tagesordnungspunkt kann man, auch ganz spontan in der Sitzung, einen Antrag
stellen. So steht es in der Geschäftsordnung.
Vorsitzender der Gemeindevertretung, Herr Warnick
Im Vorfeld der Sitzung wurde mit der Verwaltung
über diese Situation beraten. Ich bleibe bei meiner Entscheidung.
Herr Dr. Nitzsche
Das ist eindeutig rechtswidrig. Der Punkt
Schopfheimer Allee war auf der Tagesordnung als Angelegenheit der Gemeinde und
damit wird diese Angelegenheit auch behandelt. Dem Bürgermeister ist vollkommen
freigestellt, seinen Antrag zurückzuziehen. Wenn es einen anderen Antrag gibt,
und der Antragsteller darauf besteht, zu dieser Angelegenheit der Gemeinde zu
sprechen, hat er das Recht.
Herr von Wnuk-Lipinski
Ich sehe es genau wie Herr Dr. Nitzsche. Der
Tagesordnungspunkt ist nicht zurückgezogen. Der Antrag des Bürgermeisters ist
zurückgezogen. Herr Warnick, haben Sie vorhin den Tagesordnungspunkt von der
Tagesordnung zurückgenommen, bevor Sie die Tagesordnung festgestellt haben?
Vorsitzender der Gemeindevertretung, Herr Warnick
Ich habe den Tagesordnungspunkt von der
Tagesordnung genommen, als der Bürgermeister ihn zurückgenommen hat. Dieser
Tagesordnungspunkt wird nicht in Anspruch genommen. Dieser Tagesordnungspunkt
ist somit nicht mehr vorhanden und wir können dazu auch keine Änderungsanträge
mehr stellen. Ich entscheide das jetzt so. Jeder kann bei der Kommunalaufsicht
anrufen und diese Entscheidung überprüfen lassen.