1.    Der Beschluss zur DS-Nr. 004/11 vom 10.02.2011 „Straßenbau Schopfheimer Allee“ wird aufgehoben.

2.    Mit der DS-Nr. 109/12 wird der Beschluss „Straßenbau Schopfheimer Allee“ mit geändertem Bauprogramm neu gefasst, um eine ordnungsgemäße Erschließung des Seeberggebietes westlich von der Karl-Marx-Straße und nördlich des Adolf-Grimme-Ringes durch Erweiterung und Verbesserung der Erschließungsanlagen sicher zu stellen.

 

Das Bauprogramm umfasst folgende Parameter (Änderungen werden kursiv/fett dargestellt; dahinter in Klammern Inhalt der DS-Nr. 004/11):

-      Herstellung der Fahrbahn in Asphalt, beidseitig Gossen aus Granitgroßsteinpflaster, Breite 50 cm, Einfassung Fahrbahn mit Granithochborden, Fahrbahnbreite von Karl-Marx-Straße bis Kurve vor Anbindung Adolf-Grimme-Ring 5,90 m, Kurvenbreite vor Anbindung Adolf-Grimme-Ring 7,25 m, Kurvenbreite nach Anbindung Einmündung Adolf-Grimme-Ring 7,00 m, zwischen beiden Kurven Fahrbahnbreite 6,50 m, Fahrbahnbreite von Kurve nach Anbindung Adolf-Grimme-Ring bis Wendeanlage 6,00 m (vorher 5,50 m),

-      Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind: Einbau von rotem Betonpflaster im Bereich der Einmündung Adolf-Grimme-Ring, Pflasterung von Aufmerksamkeitsfeldern mit rotem Granit im Bereich des Eingangs der Waldorf-Schule, Fahrbahneinengung entfällt (Einengung der Fahrbahn auf 5,00 m im Bereich des Wohnhauses Höhe Spandauer Teich),

-      Widmung des Neubaus als Fahrradstraße,

-      Befestigung der Gehwege mit Betonplatten MulitTec-Farbe beige, erdbraun nuanciert, Stärke 8 cm,

-      Herstellung von Längsparkplätzen vor dem Grundstück der Waldorf-Schule mittels Granitgroßsteinpflaster mit Rasenfuge,

-      geschlossene Regenentwässerung mit Vorflut in den Spandauer Teich über die vorhandene Regenwassereinigungs- und Absetzanlage,

-      Fahrbahnbeleuchtung: dekorative Beleuchtung, Bauart gleich wie Adolf-Grimme-Ring ausgestattet mit Energiesparleuchten,

-      Kreisverkehr 30 m Durchmesser mit Ein- und Ausfädelspuren für 15-m-Busse (Kreisverkehr Durchmesser 25 m),

-      Einmündungsradien auf die Karl-Marx-Straße nördlich 10 m, südlich 8 m, (vorher 6 m),

-      Entsiegelung entfällt (auf dem bisherigen Erschließungsweg von der Karl-Marx-Straße bis ehemaligem Pförtnerhaus werden die Asphaltdecke und der Unterbau entfernt).

 

3.    Die für den Straßenbau zusätzlich erforderlichen Mittel (nach jetziger Schätzung) in Höhe von 200.000,00 Euro, sind für das Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.

 

 

Anlagen

1.    Lagepläne Blatt 1-3, Stand 09.07.2012/Bauprogramm

2.    DS-Nr. 004/11 (ohne Anlagen)

zur Information:

3.    gutachterliche Stellungnahme zur ordnungsgemäßen Erschließung Schopfheimer Allee, Endfassung Juli 2012, Dr. Ing. Reinhold Beier

 

 

Die Beschlussvorlage wird durch den Bürgermeister, Herrn Grubert, zurückgezogen.

 

 

Herr Templin

Die Tagesordnung wurde festgestellt. Der Beschluss des Bürgermeisters, TOP 6.14, ist zurückgezogen. Da es diesen Tagesordnungspunkt aber gibt, möchte ich gern, dass der Antrag DS-Nr. 154/12, der als Tischvorlage verteilt wurde, hier zur Beratung und zur Abstimmung kommt.

 

 

Vorsitzender der Gemeindevertretung, Herr Warnick

Wenn der Bürgermeister eine Drucksache zurückzieht und sich ein Änderungsantrag auf diese Drucksache bezieht, ist auch die Geschäftsgrundlage für diesen Antrag entfallen. Es sei denn, der Antrag wäre fristgerecht eingegangen. Ist er aber nicht. Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können sich nur auf Sachverhalte beziehen, die in der Gemeindevertretung behandelt werden.

 

 

Herr Templin

Dann muss ich Sie dahingehend korrigieren, dass es sich bei dem Antrag nicht um einen Änderungsantrag handelt. Zu jedem Tagesordnungspunkt kann man, auch ganz spontan in der Sitzung, einen Antrag stellen. So steht es in der Geschäftsordnung.

 

 

Vorsitzender der Gemeindevertretung, Herr Warnick

Im Vorfeld der Sitzung wurde mit der Verwaltung über diese Situation beraten. Ich bleibe bei meiner Entscheidung.

 

 

Herr Dr. Nitzsche

Das ist eindeutig rechtswidrig. Der Punkt Schopfheimer Allee war auf der Tagesordnung als Angelegenheit der Gemeinde und damit wird diese Angelegenheit auch behandelt. Dem Bürgermeister ist vollkommen freigestellt, seinen Antrag zurückzuziehen. Wenn es einen anderen Antrag gibt, und der Antragsteller darauf besteht, zu dieser Angelegenheit der Gemeinde zu sprechen, hat er das Recht.

 

 

Herr von Wnuk-Lipinski

Ich sehe es genau wie Herr Dr. Nitzsche. Der Tagesordnungspunkt ist nicht zurückgezogen. Der Antrag des Bürgermeisters ist zurückgezogen. Herr Warnick, haben Sie vorhin den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zurückgenommen, bevor Sie die Tagesordnung festgestellt haben?

 

 

Vorsitzender der Gemeindevertretung, Herr Warnick

Ich habe den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen, als der Bürgermeister ihn zurückgenommen hat. Dieser Tagesordnungspunkt wird nicht in Anspruch genommen. Dieser Tagesordnungspunkt ist somit nicht mehr vorhanden und wir können dazu auch keine Änderungsanträge mehr stellen. Ich entscheide das jetzt so. Jeder kann bei der Kommunalaufsicht anrufen und diese Entscheidung überprüfen lassen.