Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 695.136,57 € ist durch Entnahme aus den gesellschaftsvertraglichen Rücklagen zu decken.

 

 

Ø       Nach § 22 BbgKVerf erklärt sich Herr Schmidt als befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 133/12 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 133/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 133/12:

Die DS-Nr. 133/12 wird einstimmig beschlossen.