Sitzung: 15.10.2012 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 020/12
Beschlussvorschlag:
1. Das mit DS-Nr. 064/11 vom
05.05.2011 eingeleitete Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022
für den in Anl. 1 abgegrenzten
Geltungsbereich wird unter der Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für genehmigungsfreie Vorhabenweitergeführt.
Dieser Beschluss und die damit verbundene Änderung der Bezeichnung sind öffentlich
bekanntzumachen.
2. Der Entwurf der 2.
Änderung des Bebauungsplans KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für
genehmigungsfreie Vorhaben (vgl. Anl. 2)
sowie die Begründung werden gebilligt.
3. Der Entwurf und die
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich
bekanntzumachen.
4. Den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem
von der Auslegung benachrichtigt werden.
5. Das Änderungsverfahren
wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB wird
daher abgesehen.
Herr
Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
° Der Gemeindevertretung wird einstimmig
empfohlen, die DS-Nr. 020/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 08.11.2012
zu setzen.