Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.    Das mit DS-Nr. 064/11 vom 05.05.2011 eingeleitete Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 für den in Anl. 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird unter der Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für genehmigungsfreie Vorhabenweitergeführt. Dieser Beschluss und die damit verbundene Änderung der Bezeichnung sind öffentlich bekanntzumachen.

2.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für genehmigungsfreie Vorhaben (vgl. Anl. 2) sowie die Begründung werden gebilligt.

3.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

5.    Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


° Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 020/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 08.11.2012 zu setzen.