Sitzung: 15.10.2012 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 153/12
Beschlussvorschlag:
1)
Die Gemeindevertretung beschließt für das
in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis
auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.1509) –
BauGB –die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025
„Seeberg“, bestehend aus Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab
im Original: 1 : 1.000 undTeil B:
Textliche Festsetzungen als Satzung.
2)
Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte
Begründung wird gebilligt.
3)
Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes
(Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten
die Satzung mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft
über ihren Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekanntzumachen.
°
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 153/12 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 08.11.2012 zu setzen.