Sitzung: 08.11.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 153/12
1.
Die Gemeindevertretung beschließt für das
in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen
Abwägungsergebnis auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509)
– BauGB –
die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“,
bestehend aus
Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab im Original:
1 : 1.000 und
Teil B: Textliche Festsetzungen
als Satzung.
2.
Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte
Begründung wird gebilligt.
3.
Der Beschluss über die 1. Änderung
des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort
und zu welchen Zeiten die Satzung mit der Begründung von jedermann auf Dauer
eingesehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich
bekanntzumachen.
Anlagen
1.
Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“
2. 1.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der
Freien Waldorfschule Kleinmachnow e. V. – Teil A, zeichnerische Festsetzungen
(Planzeichnung/verkleinert)
3. 1.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der
Freien Waldorfschule Kleinmachnow e. V. – Teil B, textliche Festsetzungen
4. Begründung
An der Aussprache zur DS-Nr. 153/12 beteiligen sich:
Es findet keine
Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 153/12:
Die DS-Nr. 153/12 wird
einstimmig beschlossen.