Beanstandung des Beschlusses DS-Nr. 204/12

Der Beschluss wurde in der Gemeindevertretung bereits zwei Mal namentlich abgestimmt. Der Bürgermeister hat den Beschluss beim ersten Mal und auch beim zweiten Mal beanstandet. In einem solchem Fall sagt die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg klar aus, dass diese Beanstandung innerhalb einer Frist von 14 Tagen beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung anzuzeigen ist. Dies ist frist- und formgerecht erfolgt. Nach § 55 BbgKVerf muss nun innerhalb von drei Monaten die Kommunalaufsichtsbehörde darüber entscheiden. Wenn eine Entscheidung vorliegt, werde ich die Gemeindevertreter unverzüglich darüber informieren. Die Beanstandung hat allerdings für den Beschluss eine aufschiebende Wirkung.

 

 

23. Brandenburger Frauenwoche

Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat auch in diesem Jahr anlässlich des 8. März wieder eine Brandenburgische Frauenwoche organisiert. Am 8. März 2013 finden dazu auch zwei Veranstaltungen im Kleinmachnower Bürgersaal statt. Wer Interesse hat, den Termin im Bürgersaal am 8. März 2013 um 10:00 Uhr zu besuchen, kann sich bis zum 1. März 2013 im Gemeindeamt anmelden.

 

 

Nachfragen:

 

 

Frau Schwarzkopf

Handelt es sich bei dem beanstandeten Beschluss um die Abstimmung zur Bio-Company?

 

 

Herr Warnick

Ja, das ist richtig. Ich informiere wieder darüber, wenn von der Kommunalaufsicht eine Entscheidung eingegangen ist.