Sitzung: 21.02.2013 Gemeindevertretung
Beanstandung des
Beschlusses DS-Nr. 204/12
Der Beschluss wurde in der Gemeindevertretung bereits zwei Mal namentlich
abgestimmt. Der Bürgermeister hat den Beschluss beim ersten Mal und auch beim
zweiten Mal beanstandet. In einem solchem Fall sagt die Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg klar aus, dass diese Beanstandung innerhalb einer Frist von
14 Tagen beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung anzuzeigen ist. Dies ist
frist- und formgerecht erfolgt. Nach § 55 BbgKVerf muss nun innerhalb von drei
Monaten die Kommunalaufsichtsbehörde darüber entscheiden. Wenn eine
Entscheidung vorliegt, werde ich die Gemeindevertreter unverzüglich darüber
informieren. Die Beanstandung hat allerdings für den Beschluss eine
aufschiebende Wirkung.
23. Brandenburger Frauenwoche
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat
auch in diesem Jahr anlässlich des 8. März wieder eine Brandenburgische
Frauenwoche organisiert. Am 8. März 2013 finden dazu auch zwei Veranstaltungen
im Kleinmachnower Bürgersaal statt. Wer Interesse hat, den Termin im Bürgersaal
am 8. März 2013 um 10:00 Uhr zu besuchen, kann sich bis zum 1. März 2013 im
Gemeindeamt anmelden.
Nachfragen:
Frau Schwarzkopf
Handelt es sich bei
dem beanstandeten Beschluss um die Abstimmung zur Bio-Company?
Herr Warnick
Ja, das ist richtig.
Ich informiere wieder darüber, wenn von der Kommunalaufsicht eine Entscheidung
eingegangen ist.