Sitzung: 04.03.2013 Bauausschuss
Frau Neidel
Für die Sicherheit
der Fahrradfahrer gab es verschiedene Überlegungen. Eine Überlegung war, dass
beidseitig am Fahrbahnrand rote Markierungen aufbringt, nicht weiß o.
ä., also nicht entsprechend der Straßenverkehrsordnung, sondern eine farbliche
Markierung, z. B. 1,25 m breit, die die Verkehrsteilnehmer aufmerksam machen
soll, dass am Fahrbahnrand die Fahrradfahrer mehr Sicherheit haben sollen.
Diese Absicht haben
wir dem Landkreis Potsdam Mittelmark mitgeteilt, aber eine Rückantwort liegt
uns bis jetzt noch nicht vor.
Herr Dr. Scheube
Hat der Landkreis
das Recht uns diese Maßnahme zu versagen oder nicht?
Frau Neidel
Ich gehe davon aus,
dass UVB uns davon abraten wird und mitteilt, dass die Sicherheit nicht mehr
gegeben wäre.
Herr Dr. Prüger
Man muss abwägen was
man macht. Wenn diese Rotmarkierung aufgebracht werden würde, und es kostet ja
auch Geld, und dann ist es aus irgendwelchen Gesichtspunkten heraus widrig,
dann hätte man möglicherweise umsonst Geld ausgegeben. Um dem vorzubeugen, ist
es angeraten im Zweifelsfall die untere Verkehrsbehörde anzurufen, sich zu
beraten dazu. Zumal wir den Hinweis haben zu diesem blauen Feld, dass es
durchaus geboten ist einmal nachzufragen.
Unsere
Rechtsgrundlage ist das Brandenburgische Straßengesetz, als Straßenbaulastträger.
Für die untere Verkehrsbehörde ist es die Straßenverkehrsordnung.
Herr Dr. Klocksin
Ich bitte darum,
dieses mit dem FB Recht zu prüfen, ob wir die Möglichkeit haben Markierungen
vorzunehmen, die sich nicht als irritierend herausstellen und, ob es der
Zustimmung der unteren Verkehrsbehörde bedarf.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Heilmann, Herr
Krüger, Frau Dr. Kimpfel