Sitzung: 18.03.2013 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 010/13
Zur Vergabe des barrierefreien Wohnraums in der Heinrich-Heine-Straße wird die „Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße mit Betreuungsangebot“ (vgl. Anlage 1) beschlossen.
An der Aussprache zur DS-Nr.
010/13 beteiligen sich:
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Herr
Musiol
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Herr
Warnick
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Frau
Schwarzkopf
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Herr
Templin
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Frau Dr.
Kimpfel
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Herr Dr.
Klocksin
Herr Warnick zu Protokoll:
„Seit 10 Jahren beschäftigen wir uns schon mit diesem wichtigen
Vorhaben. Ich möchte dieser Richtlinie nicht zustimmen und möchte das auch begründen.
Auch im Aufsichtsrat der gewog habe ich mich gegen dieses Bauvorhaben
ausgesprochen. Die ursprünglichen Entwicklungsziele dieses Bauvorhabens sind
meiner Meinung völlig verfehlt. Die Absicht war, alten langjährigen
Kleinmachnowern im Alter das Wohnen in Kleinmachnow zu ermöglichen, und zwar
denjenigen – und das war die Zielrichtung – die sich am freien Wohnungsmarkt
nicht selbst versorgen können, und denjenigen, denen die Gefahr droht, aus
Kleinmachnow wegzuziehen. Das war die klare Absicht. Das wichtigste Kriterium
war dabei für mich, kostengünstige Wohnungen zu schaffen. Wenn ich jetzt sehe,
dass hier Wohnungen errichtet werden, die am freien Markt günstiger sind, dann
ist das Ziel voll verfehlt. Wenn durch Zugabe eines Grundstückes sowie durch Zugabe
von Geldern der Gemeinde Mieten erreicht werden, die höher sind als auf dem
freien Wohnungsmarkt, dann ist ein solches Bauvorhaben nicht notwendig. Es gibt
Rentner, die heutzutage mit 800,00 EURO über die Runden kommen müssen. Ich sehe
zwingend die Notwendigkeit – dieses Bauvorhaben wird nicht mehr zu stoppen sein
-, dass wir weitere Bauvorhaben auflegen, weil die Zahl der älteren
Kleinmachnower weiter zunimmt, und zwar mit der ursprünglichen Zielrichtung,
Wohnung zu bauen mit Mieten, die ca. bei 6,50 bis 7,00 EURO liegen, zumal mit
Förderung. Wir regen an, dass z. B. das Grundstück –Förster-Funke-Allee-
gegenüber der Maxim-Gorki-Gesamtschule für ein solches Bauvorhaben freigehalten
wird. Das ist ein Grundstück, welches dafür genutzt werden könnte. Es ist
dringend notwendig, dass weitere solche Wohnungen errichtet werden mit den
ursprünglichen Zielen.“
Maßgabe 1 des Hauptausschusses:
Ziffer 3.3 der Richtlinie wird wie folgt neu gefasst:
„Zur Reihenfolge des Belegungsrechts für Berechtigte nach Nr. 3.1 wird
bei der Gemeinde im Fachbereich Bauen/Wohnen eine Rangliste geführt. Die
Vergabe erfolgt auf der Basis der Punkteberechnung nach Nr. 3.2. Die höhere
Punktzahl hat jeweils den Vorrang, bei Punktgleichheit entscheidet das
Antragsdatum.“
Der bisherige zweite Anstrich wird ersatzlos gestrichen.
→ Der Maßgabe wird mehrheitlich zugestimmt.
Maßgabe 2 des Hauptausschusses:
In Ziffer 1.0 wird der letzte Satz:
„Im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße wird ein
Betreuungsangebot mit Serviceleistungen eingerichtet, das verpflichtend von
allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu tragen ist.“
ersatzlos gestrichen.
→ Der Maßgabe wird mehrheitlich zugestimmt.
→ Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 010/13 unter Beachtung der 2 beschlossenen
Maßgaben auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 11.04.2013 zu setzen.