Der Bürgermeister informiert:

 

- Entwicklungsrechtliche Genehmigung für die Errichtung eines BIO-Lebensmittelmarktes

In der Angelegenheit -Kommunalverfassungsrechtliches Beanstandungsverfahren der Gemeinde Kleinmachnow- liegt die Entscheidung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Kommunalaufsicht, nun vor. Der Bürgermeister hat die 2 Entscheidungen der Gemeindevertretung Kleinmachnow hinsichtlich der entwicklungsrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines BIO-Lebensmittelmarktes beanstandet. Die Kommunalaufsicht hat festgestellt, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.01.2013 zur Versagung genannter Genehmigung rechtswidrig ist. Sie ist der Auffassung der Verwaltung und des Bürgermeisters in allen Punkten gefolgt. Die Entscheidung ist am 15.03.2013 eingegangen, am heutigen Tag an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung versandt. Somit ist der Beschluss zur Versagung der entwicklungsrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines BIO-Lebensmittelmarktes rechtswidrig. Die  entwicklungsrechtliche Genehmigung wird als erteilt angesehen.