Sitzung: 18.03.2013 Hauptausschuss
Der Bürgermeister informiert:
- Entwicklungsrechtliche
Genehmigung für die Errichtung eines BIO-Lebensmittelmarktes
In der Angelegenheit -Kommunalverfassungsrechtliches
Beanstandungsverfahren der Gemeinde Kleinmachnow- liegt die Entscheidung des
Landkreises Potsdam-Mittelmark, Kommunalaufsicht, nun vor. Der Bürgermeister hat
die 2 Entscheidungen der Gemeindevertretung Kleinmachnow hinsichtlich der
entwicklungsrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines
BIO-Lebensmittelmarktes beanstandet. Die Kommunalaufsicht hat festgestellt,
dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.01.2013 zur Versagung
genannter Genehmigung rechtswidrig ist. Sie ist der Auffassung der Verwaltung
und des Bürgermeisters in allen Punkten gefolgt. Die Entscheidung ist am
15.03.2013 eingegangen, am heutigen Tag an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung
versandt. Somit ist der Beschluss zur Versagung der entwicklungsrechtlichen
Genehmigung für die Errichtung eines BIO-Lebensmittelmarktes rechtswidrig. Die entwicklungsrechtliche Genehmigung wird als
erteilt angesehen.