Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen am Landgericht und Amtsgericht Potsdam aufgenommen.

 

Hinweis: Die Gemeindevertreter müssen mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl beschließen.

 

 

Anlage

Vorschlagsliste

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 015/13 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 015/13:

Die DS-Nr. 015/13 wird einstimmig beschlossen.