Anfrage Frau Krause-Hinrich LoF-Nr. 47/13

Gibt es Vorschriften oder eine Beteiligungsform der Anwohner, wenn EON-Edis vor die Grundstücke einen Stromkasten stellt, wie groß diese sein dürfen usw.?

 

Frau Neidel

Es gibt bauordnungsrechtlich keine Vorschriften, weil die Brandenburgische Bauordnung nicht das Straßenland erfasst.

Nach Rücksprache mit EON kann eindeutig gesagt werden, dass kein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden muss.