Sitzung: 19.08.2013 Bauausschuss
Anfrage Frau Krause-Hinrich LoF-Nr. 47/13
Gibt es Vorschriften
oder eine Beteiligungsform der Anwohner, wenn EON-Edis vor die Grundstücke
einen Stromkasten stellt, wie groß diese sein dürfen usw.?
Frau Neidel
Es gibt
bauordnungsrechtlich keine Vorschriften, weil die Brandenburgische Bauordnung
nicht das Straßenland erfasst.
Nach Rücksprache mit
EON kann eindeutig gesagt werden, dass kein Beteiligungsverfahren durchgeführt
werden muss.