Sitzung: 19.08.2013 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 020/13
Frau Neidel
Erläutert
einleitend.
Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll
1.
Es ist
ja auffallend, dass Sie Im Tal einseitige Beleuchtung machen und im Weinberg
doppelseitige Beleuchtung.
Das wurde ja begründet, als es noch einseitig war, dass es jetzt 30 – 40 Meter Abstand sind, damit dass es
Schulweg ist und es heller erleuchtet sein muss. Nun ist es ja Gott sei Dank so, dass unsere Schüler nicht
permanent im Dunkeln laufen, aber die
Anwohner, die dort wohnen, diese Helligkeit ertragen müssen. Nun ist auch noch
in dieser Vorlage hier zu
erkennen, dass jetzt Doppelbeleuchtung geplant ist. An welcher Schule in Kleinmachnow haben wir
solch eine intensive Beleuchtung in der Straße mit solch einer
Anwohnerdichte. Wir hatten das große Glück, dass wir die Beleuchtung auf der Seite hatten,
wo die Schulen waren und jetzt wollen wir auch noch die Anwohner beglücken und denen nachts das Tageslicht in die
Zimmer leuchten lassen. In welcher Straße haben wir das noch?
2.
Gibt es
Unterschiede in einem reinen Wohngebiet und in einem allgemeinen Wohngebiet? Oder ist es so, dass es keinerlei Einfluss
hat?
3.
Was
zahlen die Anwohner Im Tal und was zahlen die Anwohner im Weinberg?
Herr Dr. Prüger
Zu 1.
Es geht darum, dass
die Beleuchtungszahlen eingehalten werden sollen. Da es sich um einen relativ
breiten Bereich handelt, auch der Schulbereich mit einbezogen werden soll, und
die Beleuchtungsstärke bei einer einseitigen Beleuchtung nicht ausgereicht hat,
sind wir auf diese zweiseitige Beleuchtung gekommen.
Um das helle Licht
nicht in die Zimmer leuchten zu lassen, gibt es auch Spiegeltechnik und das
wird dann natürlich auch eingestellt.
Herr Eisold
–Planer
Es müssen bestimmte
Beleuchtungskriterien erfüllt werden. Wir haben eine DIN-Vorschrift, die die
Gemeinde auch gern einhalten möchte. Dieses Gebiet wurde in die Beleuchtungsklasse
S 5, bzw. S 4
eingeschätzt. Das hängt mit der Verkehrsbelastbarkeit der Straße zusammen.
Es ist festgelegt
worden, diese dekorative Leuchte zu nehmen. Es ist eine Mastleuchte, die nicht
auf die Straßenmitte ragt. Sie steht einseitig und beleuchtet die eine
Straßenseite optimal und die andere Straßenseite, wo sich ein Gehweg befindet,
wird unterbeleuchtet. Aus diesem Grunde wurde die Beleuchtung zweiseitig
versetzt angeordnet, um einmal die Gleichmäßigkeit zu erreichen und zum andern
auch das Beleuchtungsniveau zu erzielen.
Die Beleuchtung der
Schule, was die Schule selbst an Licht bringt, kann in diese Berechnung nicht
mit einfließen.
Frau Neidel
Die Straße Im Tal
entspricht der Kategorie Anliegerstraße. Die Verteilung ist da 30 %
Gemeindeanteil und 70 % Anliegeranteil. Ebenso ist es in der Straße Winzerweg. Während
die Straße Am Weinberg eine Haupterschließungsstraße ist. Die Kostenverteilung
ist hier 50 % Gemeindeanteil und 50 % Anliegeranteil. Z. B. würde der
Anliegeranteil für ein ca. 800 m² großes Grundstück in der Straße Am Weinberg
nach dem jetzigen Stand der Kostenberechnung ca. 405,- € betragen.
In der Straße
Winzerweg würde der Anliegeranteil für ein ca. 800 m² großes Grundstück ca.
500,- € betragen und in der Straße Im Tal würde der Anliegeranteil für ein ca.
900 m² etwa
440,- € betragen.
Herr Dr. Scheube
zu Protokoll
Mein Vorschlag wäre,
sich auf eine einheitliche Leuchte, auch was das Design angeht, für den Ort zu
verständigen, vielleicht auch in der Berücksichtigung dessen, was so allgemein
gewünscht wird.
Herr Dr. Mueller
Um wie viel Geld
wäre es für den Bürger teurer, wenn man doch LED-Lampen einbauen würde?
Herr Dr. Prüger
Die Frage kann jetzt
sofort nicht beantwortet werden, die Antwort wird nachgereicht.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Dr. Mueller,
Herr Dr. Klocksin, Herr Wilczek, Herr Schmidt
Abstimmungsergebnis:
3
Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt