Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Neidel

Erläutert einleitend.

 

Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll

1.    Es ist ja auffallend, dass Sie Im Tal einseitige Beleuchtung machen und im Weinberg

     doppelseitige Beleuchtung. Das wurde ja begründet, als es noch einseitig war, dass es jetzt     30 – 40 Meter Abstand sind, damit dass es Schulweg ist und es heller erleuchtet sein muss.            Nun ist es ja Gott sei Dank so, dass unsere Schüler nicht permanent im Dunkeln laufen, aber          die Anwohner, die dort wohnen, diese Helligkeit ertragen müssen. Nun ist auch noch in           dieser Vorlage hier zu erkennen, dass jetzt Doppelbeleuchtung geplant ist. An welcher             Schule in Kleinmachnow haben wir solch eine intensive Beleuchtung in der Straße mit      solch           einer Anwohnerdichte. Wir hatten das große Glück, dass wir die Beleuchtung auf der        Seite      hatten, wo die Schulen waren und jetzt wollen wir auch noch die Anwohner beglücken          und denen nachts das Tageslicht in die Zimmer leuchten lassen. In welcher Straße haben         wir das noch?

 

2.    Gibt es Unterschiede in einem reinen Wohngebiet und in einem allgemeinen Wohngebiet?      Oder ist es so, dass es keinerlei Einfluss hat?

 

3.    Was zahlen die Anwohner Im Tal und was zahlen die Anwohner im Weinberg?

 

Herr Dr. Prüger

Zu 1.

Es geht darum, dass die Beleuchtungszahlen eingehalten werden sollen. Da es sich um einen relativ breiten Bereich handelt, auch der Schulbereich mit einbezogen werden soll, und die Beleuchtungsstärke bei einer einseitigen Beleuchtung nicht ausgereicht hat, sind wir auf diese zweiseitige Beleuchtung gekommen.

Um das helle Licht nicht in die Zimmer leuchten zu lassen, gibt es auch Spiegeltechnik und das wird dann natürlich auch eingestellt.

 

Herr Eisold –Planer

Es müssen bestimmte Beleuchtungskriterien erfüllt werden. Wir haben eine DIN-Vorschrift, die die Gemeinde auch gern einhalten möchte. Dieses Gebiet wurde in die Beleuchtungsklasse

S 5, bzw. S 4 eingeschätzt. Das hängt mit der Verkehrsbelastbarkeit der Straße zusammen.

Es ist festgelegt worden, diese dekorative Leuchte zu nehmen. Es ist eine Mastleuchte, die nicht auf die Straßenmitte ragt. Sie steht einseitig und beleuchtet die eine Straßenseite optimal und die andere Straßenseite, wo sich ein Gehweg befindet, wird unterbeleuchtet. Aus diesem Grunde wurde die Beleuchtung zweiseitig versetzt angeordnet, um einmal die Gleichmäßigkeit zu erreichen und zum andern auch das Beleuchtungsniveau zu erzielen.

Die Beleuchtung der Schule, was die Schule selbst an Licht bringt, kann in diese Berechnung nicht mit einfließen.

 

Frau Neidel

Die Straße Im Tal entspricht der Kategorie Anliegerstraße. Die Verteilung ist da 30 % Gemeindeanteil und 70 % Anliegeranteil. Ebenso ist es in der Straße Winzerweg. Während die Straße Am Weinberg eine Haupterschließungsstraße ist. Die Kostenverteilung ist hier 50 % Gemeindeanteil und 50 % Anliegeranteil. Z. B. würde der Anliegeranteil für ein ca. 800 m² großes Grundstück in der Straße Am Weinberg nach dem jetzigen Stand der Kostenberechnung ca. 405,- € betragen.

In der Straße Winzerweg würde der Anliegeranteil für ein ca. 800 m² großes Grundstück ca. 500,- € betragen und in der Straße Im Tal würde der Anliegeranteil für ein ca. 900 m² etwa

440,- € betragen.

 

Herr Dr. Scheube zu Protokoll

Mein Vorschlag wäre, sich auf eine einheitliche Leuchte, auch was das Design angeht, für den Ort zu verständigen, vielleicht auch in der Berücksichtigung dessen, was so allgemein gewünscht wird.

 

Herr Dr. Mueller

Um wie viel Geld wäre es für den Bürger teurer, wenn man doch LED-Lampen einbauen würde?

 

Herr Dr. Prüger

Die Frage kann jetzt sofort nicht beantwortet werden, die Antwort wird nachgereicht.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Mueller, Herr Dr. Klocksin, Herr Wilczek, Herr Schmidt


Abstimmungsergebnis:

3 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt