Sitzung: 14.10.2013 Bauausschuss
Frau Scheib
1. Bei der Einbahnstraßenregelung an der
Eigenherd-Schule ist mir aufgefallen, dass manche Eltern in dem ersten Stück
parken und dann dort wenden, den ganzen Verkehr damit wieder durcheinander
bringen und aufhalten. Als ich eine Frau zur Rede gestellt habe, hat sie mir
erklärt, dass das erlaubt wäre, weil die Einbahnstraße beginnt nicht quasi an
der Rundung, wenn man zur Ginsterheide wieder zurückfährt, sondern die steht
erst ein Stückchen weiter, wo es dann die kleine Grundstückszufahrt, oder wo es
zu diesem Bannwaldweg geht. Dieses Stück dazwischen ist keine Einbahnstraße.
Ist das richtig, ist das so gewollt? (LoF-
52/13)
2. Wo sollen an der Sporthalle in der
Förster-Funke-Allee die Fahrräder abgestellt werden? Es gibt dort keine
Fahrradstellplätze. (LoF-53/13)
3. Wenn wir irgendwann einmal die
Seeberg-Erschließung bauen, gibt es ja hier die Zuwegung Adolf-Grimme-Ring Ost.
Die Zuwegung Adolf-Grimme-Ring West, die momentan vorhanden ist, mündet dann in
eine Planstraße B der BBIS. Gibt es von Ihrer Seite irgendwelche Hinweise, dass
die BBIS diese Straße bauen wird, bzw. gibt es in dem städtebaulichen Vertrag
Verpflichtungen dazu diese Straße zu bauen? (Lof-54/13)
Herr Dr. Klocksin
Wir sollten, wenn es
der Verwaltung möglich ist, für die nächste Sitzung einen Tagesordnungspunkt
aufnehmen, um einmal zu hören, was steht in baulicher Hinsicht im Verhältnis
zur Internationalen Schule an.
Frau Storch
Was beinhaltet die
uns von der Verwaltung vorgelegte Übersicht zu Bauanträgen?
Welche Bauanträge
werden dem Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt? Wie erfolgt die Auswahl,
dass die entsprechenden Anträge dem Bauausschuss vorgelegt werden.
Herr Ernsting
Die Übersicht
beinhaltet einen Überblick über laufende Bauantragsverfahren bei der Gemeinde.
Das differenziert jetzt aber überhaupt nicht nach § 34 oder nicht § 34. Es gibt
im gesamten Gemeindegebiet gibt es drei Verfahrenstypen 1.
Baugenehmigungsverfahren, 2. vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und 3. das
Bauanzeigeverfahren.
Zu den Bauanträgen,
die dem Bauausschuss vorgelegt werden, kann man sagen, dass die Verwaltung in
der Regel dazu übergegangen ist, plankonform abzulehnen, um Diskussionen der
Eigentümer vorzubeugen, dass der eine durfte und der andere nicht. Der
Bebauungsplan so wie er ist, so ist er und so wird auch entschieden. Wenn es
kritische Fälle gibt, dann wird der Antrag dem Bauausschuss vorgelegt und dann
gibt es im Zweifel auch einmal eine B-Plan-Änderung.
Herr Meyer
Anfrage zum Wäldchen
Am Bienenhaus/Zum Wetterhäuschen, ich habe festgestellt, wenn man durch den
Wald geht, kommt man gar nicht mehr raus. Der Wald ist jetzt von drei Seiten
begrenzt.
Man müsste eine
Schluppe an der Kita Freundschaft vorbei durchführen.
Frau Neidel
Eine Schluppe geht
in Verlängerung Am Bienenhaus durch zum Wetterhäuschen. Der Auftrag wurde an den
Bauhof erteilt. Wir werden prüfen, inwieweit die Arbeiten durchgeführt wurden
und ob die Schluppe bereits fertig gestellt wurde.
Nach Bebauungsplan
ist für den Bereich, den Herr Meyer meint, keine Schluppe vorgesehen. Dieses
Raster solcher engen Schluppen hatten wir in Kleinmachnow bisher nicht.