Sitzung: 31.05.2010 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 077/10
Frau Neidel
Erläutert die
Beschlussempfehlung.
Herr Dr.
Klocksin
Wir sind im
Verfahren, es geht um die Kenntnisnahme und die Weitergabe zur Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange. Das ist der nächste Schritt und wenn dieser
erfolgt ist, werden wir darüber noch einmal beraten.
Darüber hinaus
geht es darum explizit auf die A 115 einzugehen. Auch dies enthält die
Beschlussvorlage.
Ich würde
deshalb empfehlen, der Beschlussvorlage wie vorliegend ohne Debatte zuzustimmen und in der
Tagesordnung fortzufahren.
Herr Lippoldt
Ich sehe mich
dazu nicht in der Lage, weil ich festgestellt habe, dass der Beschluss der
Gemeindevertretung Maßnahmen zum Schutz von der Autobahn zu prüfen und
durchzuführen, nur marginal umgesetzt worden ist. Deshalb werden wir als FDP-Fraktion diesem Antrag nicht
zustimmen können.
Frau von Törne
Was hier keine
Berücksichtigung gefunden hat, sind die unterschiedlichen Windrichtungen und
damit, wie sich der Lärm dann verändert. Das vermissen wir in diesem Lärmaktionsplan.
Herr Richard –
Planungsbüro Richter u. Richard
In den
Berechnungsmethoden wird immer die Mitwind-Situation gerechnet, es wird nicht gemessen. Dies ist eine gesetzliche
Vorschrift nach der berechnet wird.
Zur Autobahn
muss ich sagen, wir haben uns sehr intensiv darum gekümmert. Das Problem ist
einfach, dass Sie entscheiden können sehr viel Geld zu investieren, um die
Lärmschutzwände zu erhöhen, mit dem Effekt, dass Sie 0,5 bis maximal 1 dB gewinnen
und dies hauptssächlich in Bereichen, wo ohnehin keine Gebäude bestehen. Wenn wir also keine Entlastung
von Betroffenen haben, müssen aber Geld
investieren in erheblichem Maße, was die Erhöhung einer Lärmschutzwand immer
darstellt, sofern dies technisch überhaupt machbar ist, dann haben Sie im Prinzip einen Nutzen Null. Das was
Sie aber anpacken können, ist dieses Überrollen des Lärms, wo ja alle drüber klagen, durchzusetzen in dem
1. die
Geschwindigkeit auf der Autobahn weiter reduziert wird und
2. dass der
jetzige Asphalt durch einen offenporigen oder auch zweifach offenporigen
Asphalt ersetzt wird.
Das würde ca.
4-5 dB weniger ausmachen.
Das Erhöhen und
Verlängern der Lärmschutzwände kostet sehr viel Geld und bringt maximal ½ dB.
Frau Scheib
Haben wir
größere Chancen, wenn wir solche Maßnahmen wieder beschließen?
Herr Richard zu Protokoll
Wenn Sie einen
Lärmaktionsplan haben ist es argumentativ immer hilfreich. Aber Sie haben nach wie vor, was ich aber
sehr gut finde in der Gemeinde, dass Sie gesagt haben, wir gehen über das
Pflichtprogramm Umgebungslärm hinaus und wollen
schauen, wo können wir im Gemeindegebiet noch leiser werden. Damit können Sie argumentieren, ob Sie bei
der Straßenbehörde durchkommen oder nicht.
Es deutet sich
aber immer mehr an, wenn Sie nach der Trägerbeteiligung einen Beschluss fassen,
haben mit denen Einvernehmen bekommen und beschließen dieses zur Satzung, dann
entsteht für den Bürger ein Recht auf Umsetzung.
Unsere
Empfehlung wäre, das Verfahren durchaus weiterlaufen zu lassen, aber eher in Richtung, wie sie auch einen
normalen Rahmenplan oder ähnlich strategische Planung z. B. Verkehrsentwicklungsplan
laufen lassen, 2012 abwarten, dann sich die Maßnahmen herausnehmen, wo Sie
sagen, dass trauen wir uns zu in dem
offiziellen Lärmaktionsplan für die EU und führen diesen dann zur Satzung.
Frau Neidel
Wir haben das
in der Richtung so vorbereitet, dass genau zu diesem Punkt, was den Autobahnlärm betrifft, wir bei
der Trägerbeteiligung explizit darauf hinweisen, damit wir nachher auch einen
konkreten Rücklauf haben.
Abstimmungsergebnis
zur DS-Nr. 77/10:
7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung –
einstimmig zugestimmt