Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Frau Neidel

Erläutert die Beschlussempfehlung.

                  

Herr Dr. Klocksin

Wir sind im Verfahren, es geht um die Kenntnisnahme und die Weitergabe zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das ist der nächste Schritt und wenn dieser erfolgt ist, werden wir darüber noch einmal beraten.

Darüber hinaus geht es darum explizit auf die A 115 einzugehen. Auch dies enthält die Beschlussvorlage.

Ich würde deshalb empfehlen, der Beschlussvorlage wie vorliegend ohne         Debatte zuzustimmen und in der Tagesordnung fortzufahren.

 

Herr Lippoldt

Ich sehe mich dazu nicht in der Lage, weil ich festgestellt habe, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Maßnahmen zum Schutz von der Autobahn zu prüfen und durchzuführen, nur marginal umgesetzt worden ist. Deshalb werden wir als        FDP-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen können.

 

Frau von Törne

Was hier keine Berücksichtigung gefunden hat, sind die unterschiedlichen Windrichtungen und damit, wie sich der Lärm dann verändert. Das vermissen       wir in diesem Lärmaktionsplan.

 

Herr Richard – Planungsbüro Richter u. Richard

In den Berechnungsmethoden wird immer die Mitwind-Situation gerechnet, es wird nicht gemessen. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift nach der berechnet wird.

 

Zur Autobahn muss ich sagen, wir haben uns sehr intensiv darum gekümmert. Das Problem ist einfach, dass Sie entscheiden können sehr viel Geld zu investieren, um die Lärmschutzwände zu erhöhen, mit dem Effekt, dass Sie 0,5 bis maximal 1 dB gewinnen und dies hauptssächlich in Bereichen, wo ohnehin keine Gebäude       bestehen. Wenn wir also keine Entlastung von Betroffenen haben, müssen aber                    Geld investieren in erheblichem Maße, was die Erhöhung einer Lärmschutzwand immer darstellt, sofern dies technisch überhaupt machbar ist, dann haben Sie im            Prinzip einen Nutzen Null. Das was Sie aber anpacken können, ist dieses Überrollen        des Lärms, wo ja alle drüber klagen, durchzusetzen in dem

1.      die Geschwindigkeit auf der Autobahn weiter reduziert wird und

2.      dass der jetzige Asphalt durch einen offenporigen oder auch zweifach offenporigen Asphalt ersetzt wird.

Das würde ca. 4-5 dB weniger ausmachen.

Das Erhöhen und Verlängern der Lärmschutzwände kostet sehr viel Geld und bringt maximal ½ dB.

 

Frau Scheib

Haben wir größere Chancen, wenn wir solche Maßnahmen wieder beschließen?

 

Herr Richard zu Protokoll

Wenn Sie einen Lärmaktionsplan haben ist es argumentativ immer hilfreich. Aber           Sie haben nach wie vor, was ich aber sehr gut finde in der Gemeinde, dass Sie gesagt haben, wir gehen über das Pflichtprogramm Umgebungslärm hinaus und   wollen schauen, wo können wir im Gemeindegebiet noch leiser werden. Damit            können Sie argumentieren, ob Sie bei der Straßenbehörde durchkommen oder            nicht.

Es deutet sich aber immer mehr an, wenn Sie nach der Trägerbeteiligung einen Beschluss fassen, haben mit denen Einvernehmen bekommen und beschließen dieses zur Satzung, dann entsteht für den Bürger ein Recht auf Umsetzung.

Unsere Empfehlung wäre, das Verfahren durchaus weiterlaufen zu lassen, aber            eher in Richtung, wie sie auch einen normalen Rahmenplan oder ähnlich strategische Planung z. B. Verkehrsentwicklungsplan laufen lassen, 2012 abwarten, dann sich die Maßnahmen herausnehmen, wo Sie sagen, dass trauen wir uns zu in dem offiziellen Lärmaktionsplan für die EU und führen diesen                    dann zur Satzung.

 

Frau Neidel

Wir haben das in der Richtung so vorbereitet, dass genau zu diesem Punkt, was             den Autobahnlärm betrifft, wir bei der Trägerbeteiligung explizit darauf hinweisen, damit wir nachher auch einen konkreten Rücklauf haben.

 

                  

 


 Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 77/10:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig zugestimmt