2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um
den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan KLM-BP-025
„Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.
In einem Verfahren zur
1. Änderung des Bebauungsplanes war eine Teilfläche, im Bebauungsplan in
seiner ursprünglichen Fassung als zur Entsiegelung und Wiederaufforstung
vorgesehen, in eine Fläche für Stellplätze der Freien Waldorfschule Kleinmachnow
e.V. geändert worden.
Am 13.12.2012 beschloss die
Gemeindevertretung mit DS-Nr. 164/12, den Ursprungsplan ein weiteres Mal
zu ändern und leitete ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue
Hakeburg“ ein (Geltungsbereich vgl. Anl. 1).
Sie entsprach damit der Bitte der Eigentümerin der Neuen Hakeburg (Zehlendorfer
Damm 185) vom 30.08.2012.
Ziel dieses Bebauungsplan-Änderungs-
bzw. Neuaufstellungsverfahrens für Burg und Torhaus ist es, auf vormals
beabsichtigte umfangreiche bauliche Erweiterungen (insbesondere: „Boardinghouse“
westlich der Burg, Gastgarten südlich, Stellplätze auf der Fläche G 10
östlich) zu verzichten. Anstelle einer Hotelnutzung sollen die bestehenden
Baulichkeiten zu Wohnzwecken (um-)genutzt werden. Damit die Wohnnutzung
planungsrechtlich zulässig wird, sind neben der Änderung des Bebauungsplanes
auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow und eine Anpassung
des städtebaulichen Vertrages erforderlich.
Mit DS-Nr. 013/13 vom
11.04.2013 wurde ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
eingeleitet (16. Änderung des FNP für Flächen im Bereich Neue Hakeburg).
Bis zur öffentlichen Auslegung
eines Bebauungsplan-Entwurfes ist
auch die Anpassung des bestehenden Städtebaulichen Vertrages zwischen Gemeinde
und Grundstückseigentümerin vom 7. Oktober 2009 (UR-Nr. Fl 104/2009)
an die neuen Ziele vorzubereiten. Im Vertrag werden Regelungen u. a. zur
Erschließung, zu Geh- und Radfahrrechten, zur Bebauung sowie zum naturschutzrechtlichen
Ausgleich zu ändern sein.
Haushaltsmittel stehen für diese
Bauleitplanung nicht zur Verfügung. Die Grundstückseigentümerin wurde deshalb zur
Übernahme der anfallenden, insbesondere stadtplanerischen Kosten verpflichtet. Sie
hat den entsprechenden Betrag inzwischen bei der Gemeinde hinterlegt.
Zum
vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf (vgl. Anl. 2) soll der Öffentlichkeit und den berührten
Behörden frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die
Äußerungen sollen ausgewertet und Eingang in die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
finden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1.
Kennzeichnung
des Geltungsbereiches KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“,
2.
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-025-2, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen,
Nur zur Information:
3.
Nutzungskonzept
der Eigentümerin (Stand 02/2013), überlagert mit historischem Gartenplan von
Herta Hammerbacher (ca. 1939),
4.
Textliche
Festsetzungen, Gegenüberstellung rechtswirksamer Bebauungsplan (Stand 31.01.13)
– Vorentwurf KLM-BP-025-2 (Stand 17.03.2014).