Die anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahre 2015 wird beschlossen.
Anlage
Ordnungsbehördliche Verordnung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage 2015
Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVBl. I/06 [Nr.] 15, S. 158), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10, [Nr. 46]) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
Diese Tage sind mittels Ordnungsbehördlicher Verordnung durch die Ordnungsbehörde festzusetzen.
Für das Jahr 2015 ist aus Anlass des Winzerfestes am 10.05.2015 und der Adventsmärkte am 29.11.2015 und am 20.12.2015 geplant, zusätzliche Ladenöffnungszeiten jeweils von 13.00 - 18.00 Uhr anzubieten.
Das seit mehreren Jahren begangene Winzerfest sowie die traditionellen Adventsmärkte auf dem Rathausmarkt der Gemeinde Kleinmachnow ziehen in der Regel viele Besucher an. Deshalb sind die zusätzlichen Ladenöffnungszeiten dazu angetan, den Bedürfnissen der Veranstaltungsbesucher Rechnung zu tragen.
Die Gewerkschaft ver.di, die IHK Potsdam, der Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V. sowie das Landesamt für Arbeitsschutz wurden in das Genehmigungsverfahren eingebunden. Diese wurden am 18.11.2014 um Stellungnahme gebeten.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V. und die IHK Potsdam erheben keine Einwände. Das Landesamt für Arbeitsschutz gab keine Stellungnahme ab.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg stimmt den zusätzlichen Ladenöffnungszeiten zum Winzerfest nicht zu. Sie äußert den Verdacht, dass die Veranstaltung eigens dazu kreiert wurde, die Verkaufsstellen offenzuhalten. Damit würde das Offenhalten der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen und nicht die Veranstaltung, was nicht erlaubt wäre.
Dem kann nicht gefolgt werden, da das Winzerfest nunmehr seit 2008 fester jährlicher Bestandteil des Veranstaltungskalenders der Gemeinde Kleinmachnow ist und regelmäßig Besucher aus Kleinmachnow sowie der Region begeistert.
Den Besuchern wird die Kunst des
Weinanbaus und Weinkelterns nahegebracht und die Möglichkeit geboten, sich auf
lockere Art und Weise vertiefendes Wissen rund um das Thema Wein vermitteln zu
lassen. So entsteht eine ideale Verbindung aus Unterhaltung und
Wissensvermittlung.
Der zu erwartende Besucherstrom wird
hier nicht, wie von ver.di vermutet, durch die Öffnung der Geschäfte, sondern
durch das „besondere Ereignis“ der Veranstaltung selbst ausgelöst. Die Kriterien
für die Freigabe zusätzlicher Ladenöffnungszeiten sind somit auch für das
Winzerfest gegeben.
Die Voraussetzungen zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten liegen vor, so dass die als Anlage 1 beigefügte Verordnung beschlossen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|