1)
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung für das „Entwicklungsgebiet
Wohnbebauung nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee“ vom 21.09.1995
(vgl. Anlage 2)
wird beschlossen.
2)
Die
Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten die Satzung mit der Begründung von jedermann
auf Dauer eingesehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Am 25.04.1991 und
abschließend mit DS-Nr. 139/95 vom 21. September 1995 beschloss die Gemeindevertretung
der Gemeinde Kleinmachnow die Satzung
über die förmliche Festlegung für das „Entwicklungsgebiet Wohnbebauung nördlich
und südlich der Förster-Funke-Allee“ (vgl. Anl. 4).
Damit
wurde der in Anl. 1
gekennzeichnete städtebauliche Entwicklungsbereich förmlich festgelegt.
Ziel dieser gemeindlichen Planung war es
seither, die städtebauliche Eigenständigkeit Kleinmachnows als selbstständige
Gemeinde zu stärken. Das erforderte die Entwicklung eines neuen, bisher nicht
vorhandenen Ortskerns als Identifikationspunkt, in dem kommunale Einrichtungen,
Dienstleistungen, Einzelhandel und vor allem Wohnen in einer angemessenen
Nutzung und Dichte angeboten werden.
Das Gelände entlang der Förster-Funke-Allee war
als Standort für einen solchen Ortskern zum einen durch seine zentrale Lage
geeignet, zum anderen aber auch durch die Tatsache, dass hier ein hinreichend
großes Gelände zur Verfügung stand. Durch die Größe der Fläche und die Integration
von Wohnungen in das Zentrum selbst, konnte sichergestellt werden, dass sich
das Ortszentrum nicht monofunktional entwickelt.
(nach: Planungs- und
Entwicklungsgesellschaft Kleinmachnow (Hrsg.), Entwicklungsgebiet
Förster-Funke-Allee, Bericht über die Voruntersuchung, Potsdam, August 1995,
S. 7 u. S. 13)
Zur
Umsetzung der Entwicklungsziele wurde ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung
KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) aufgestellt, der mit dem 16.06.1999 in Kraft trat.
Im weiteren Verlauf der Maßnahme
und unter Ausdifferenzierung der angestrebten Entwicklungsziele wurde die
verbindliche Bauleitplanung für Teilflächen des Ursprungsplanes präzisiert und es
erfolgten Änderungen oder Neuaufstellungen der verbindlichen Bauleitplanung. Einzelheiten
hierzu sind in Anl. 3
(Begründung, Kap. 2.1.3) ausgeführt.
Nachdem die erforderlichen Planungs-, Ordnungs- und
Erschließungsmaßnahmen für den städtebaulichen Entwicklungsbereich erbracht
waren und das Gebiet durch die Kondor Wessels
Mark Brandenburg GmbH (KWMB) sowie – bis zum Ende 2002 ‑ die Gemeindliche
Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) vollständig
entwickelt worden war, konnte der Abschluss der Maßnahme vorbereitet werden.
Dazu
wurde zwischen der Gemeinde Kleinmachnow, der
Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- u.
Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E), als Geschäftsbesorger der
Gemeinde, sowie der KWMB ein Vertrag ausgehandelt, in dem u.a. die Erfüllung
der Verpflichtungen der Vertragspartner im Entwicklungsbereich bestätigt und
die Restzahlung eines Ablösebetrages vereinbart ist.
Mit DS-Nr. 136/14 vom 18.12.2014
bevollmächtigte die Gemeindevertretung den Bürgermeister, diese „Abschlussvereinbarung zur Rahmenvereinbarung
über die Entwicklung des Vertragsgebietes der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme „Förster-Funke-Allee“ vom 11.12.1996“ mit
den Vertragspartnern P&E und KWMB abzuschließen.
Die Beurkundung erfolgte am 26.01.2015 (UR-Nr. 16/2015 des Notars Kay Jacobsen,
Berlin).
Inzwischen ist auch die Verpflichtung zur Zahlung
des Ausgleichsbetrages im Zusammenhang mit der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme erfüllt: Die letzte Rate des Ausgleichsbetrages ist im
Februar 2015 entrichtet worden.
Damit
kann das Entwicklungsrecht aufgehoben werden.
Mit der beiliegenden Satzung (vgl. Anl. 2) erfolgt die Aufhebung des Entwicklungsrechts für das beschriebene Gebiet. Stimmt die Gemeindevertretung der Aufhebungssatzung zu, kann sie ausgefertigt, der Beschluss im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow bekannt gemacht und sodann das Amtsgericht Potsdam ‑ Grundbuchamt – um Löschung der Entwicklungsvermerke in den Grundbüchern der betroffenen Grundstücke ersucht werden.
1) Städtebaulicher Entwicklungsbereich „Wohnbebauung nördlich und südlich Förster-Funke-Allee“, Abgrenzung (Übersichtskarte)
2) Städtebaulicher Entwicklungsbereich, Satzung zur Aufhebung
3) Begründung
Nur zur Information:
4) Städtebaulicher Entwicklungsbereich, Satzung v. 21.09.1995