Zur Durchführung der Bestimmungen der §§ 101 – 104
der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird die Neufassung der
Rechnungsprüfungsordnung (Anlage 1) beschlossen.
Anlagen
· Anlage 1 -
Rechnungsprüfungsordnung 2015
· Anlage 2 - Änderungen RPO
alt/ RPO neu
Die Bestimmungen der Brandenburgischen
Kommunalverfassung erfordern eine Anpassung der gültigen
Rechnungsprüfungsordnung.
Die erfolgten Änderungen sind der Anlage 2 zu
entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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