Betreff
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-11 für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder
Vorlage
125/10
Art
Beschlussvorlage

1.    Der 2. Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-11 (vgl. Anl. 3) sowie die dazugehörige textliche Begründung einschließlich Umweltbericht werden gebilligt.

2.    Der 2. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Die Gemeindevertretung hat am 01.06.2006 (DS-Nr. 113/ 06) beschlossen, den Flächennutzungs­plan Kleinmachnow (FNP) für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder zu ergänzen und dazu ein entsprechendes Verfahren eingeleitet (Änderungsbereich vgl. Anlage 1).

Gegenwärtig wirksam ist der in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan.

Die 11. Änderung umfasst die im wirksamen FNP „weiß“, d. h. ohne Art der Bodennutzung darge­stellten Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 6,99 ha. Es handelt sich einerseits um 20, bereits in den 1930er Jahren gebildete Parzellen an den Straßen „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (westli­cher Teil des Änderungsbereiches) und andererseits um eine östlich angrenzende Freifläche, die in Nord-Süd-Richtung vom Buschgraben durchquert wird (östlicher Teil des Änderungsbereiches).

Der Bereich war im Jahr 1999 vom seinerzeit zuständigen Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen (LBBW) von der Genehmigung des FNP ausgenommen worden. Planungsrechtlich ist die Planung für diesen Teil des Gemeindegebietes damit in der Schwebe.

Im Rahmen der förmlichen Beteiligung zum Entwurf der 11. Änderung, die im Zeitraum 28.01. – 29.02.2008 durchgeführt wurde, gingen 1.221 Stellungnahmen ein, darunter zwei mit im Wesent­lichen gleichem Inhalt, die jeweils von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurden (Stellungnahmen Nr. 009, insgesamt 957fach eingegangen und Nr. 015, insgesamt 63fach ein­gegangen). Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte auch eine Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange.

Der zur Sitzung am 10.07.2008 vorgelegte Abwägungsbeschluss (DS-Nr. 151-1/08), in dem die erforderliche Auseinandersetzung mit den eingegangenen Stellungnahmen erfolgte, wurde je­doch von der Gemeindevertretung mehrheitlich an die Verwaltung zurückverwiesen.

Mit Beschluss DS-Nr. 082/10 vom 01.07.2010 hat die Gemeindevertretung die Verwaltung beauf­tragt, das Planverfahren wieder aufzunehmen und fortzusetzen.

Der dazu erarbeitete 2. Entwurf beschränkt sich darauf, lediglich die Flächen im westlichen, bereits parzellierten Teilbereich entlang der Straßen „Am Rund“ und „Wolfswerder“ zu Wohnbau­flächen zu entwickeln. Damit wird eine Arrondierung des vorhandenen Siedlungsbestandes süd­westlich Buschgrabensee (Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-035) vorbereitet, die eine kataster­technisch schon früher konzipierte Straßenführung „Am Rund“ dazu nutzt, hier einen städte­baulich sinnvollen Abschluss zu schaffen. Der westliche Teilbereich weist eine Größe von rund 20.000 m² auf (ca. 15.000 m² Wohnbaufläche, ca. 5.000 m² Verkehrsfläche).

Der östliche, nicht weiter parzellierte Teilbereich mit einer Größe von rund 50.000 m² (Grünfläche, Wasserfläche) soll hingegen als Landschaftsraum dauerhaft gesichert und von Bebauung freige­halten werden. An dieser Stelle kann so auch die Stadtkante Berlins, die sich in den vergangenen Jahrzehnten baulich herausgebildet hat, weiter klar ablesbar bleiben. Im Zusammenhang mit dem 1. Entwurf war deutlich geworden, dass eine Erschließung des östlichen Teilbereiches über die bestehenden Straßen (Wolfswerder / Am Rund) oder durch das Landschaftsschutzgebiet problematisch ist. Mit dem 2. Entwurf kann auf eine umfassende, über die bestehenden Zufahrts­möglichkeiten für den Teilbereich hinausgehende verkehrliche Erschließungskonzeption ver­zichtet werden.

Der 2. Entwurf folgt Überlegungen, nach denen in Kleinmachnow auf Außenbereichsflächen kein neues Bauland mehr ausgewiesen werden sollte.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO: 2.798,88

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2010

EURO: 2.798,88

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen

1)         Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-11

2)         Luftbild (Stand April 2009)

3)         FNP-Entwurf, Stand 23.08.2010

4)         Begründung einschl. Umweltbericht, Stand 23.08.2010