Betreff
Ergänzung des Errichtungsbeschlusses DS-Nr. 094/14 vom 02.10.2014 zum Bauvorhaben "Lückenschluss Lärmschutzwand Stolper Weg"
Vorlage
DS-Nr. 051/16
Art
Beschlussvorlage

Für das Bauvorhaben M-000425 „Lückenschluss Lärmschutzwand Stolper Weg“

(Produkt: 54.10.01.00 Gemeindestraßen // USK: 09612.40011)

werden weitere 55.000,- € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.


Mit der Drucksache DS-Nr.: 094/14 hat die Gemeindevertretung am 02.10.2014 beschlossen, die Lücke in der Lärmschutzwand am Stolper Weg (nördliche Straßenseite) in Höhe der Grünfläche An der Koppel zu schließen. Der Lückenschluss erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Kleinmachnow aus dem Jahre 2013. Mit diesem Beschluss wurden zugleich finanzielle Mittel in Höhe von 182.000,- € für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt (vgl. Anlage 1, Beschluss, ohne Anlagen).

Nach Inkrafttreten des Haushalts 2015 wurde das Planungsbüro am 15.01.2015 mit den weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 – 8 gemäß der HOAI 2013 beauftragt.

Am 14.09.2015 wurde der Bauantrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Diese hat am 28.01.2016 die Baugenehmigung einschließlich der Baufreigabe erteilt.

Die Kostenberechnung vom 18.08.2014 ging noch von der Möglichkeit aus, die Wand unter halbseitiger Sperrung des Stolper Weges in Fahrtrichtung A 115 zu errichten. Im Verlauf der weiteren Planung wurde jedoch davon Abstand genommen, denn angesichts einer Bauzeit von etwa drei Monaten erschienen die daraus folgenden Verkehrsbeeinträchtigungen – insbesondere auf den Stolper Weg als Autobahnzubringer - als zu schwerwiegend.

Das Ausschreibungs-LV wurde daher so gestaltet, dass der Stolper Weg prinzipiell durchgängig offen zu halten ist und nur temporär geschlossen wird, wenn es der Baufortschritt erfordert, z.B. für Kranarbeiten. Das führt jedoch zu einer veränderten Baustellenlogistik. Wegen der insgesamt beengten Platzverhältnisse muss nun vorübergehend auch die Grünanlage für die Baumaßnahme genutzt werden, was wiederum Garten- und Landschaftsbauarbeiten nach sich zieht. Dennoch bestand zunächst die Erwartung, dass das verfügbare Budget auskömmlich ist.

Nach Fertigstellung des Ausschreibungs-LV wurde die Bauleistung im nationalen Verfahren nach der VOB/A öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung erfolgte am 25.02.2016 über die bi-Ausschreibungsdienste (online und auch in der Druckausgaben), dem Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin sowie im Vergabemarktplatz Brandenburg. Der Eröffnungstermin nach § 14 VOB/A war am 05.04.2016 um 11:00 Uhr im Rathaus Kleinmachnow.

Trotz eines regen Bieterinteresses (insgesamt hatten 13 potentielle Bieter die Vergabeunterlagen abgefordert) führte das Vergabeverfahren nicht zu einem wirtschaftlichen Ergebnis. Zum Eröffnungstermin lagen nur 2 Angebote vor, auf die ein Zuschlag jedoch nicht erteilt werden konnte. Beide Angebote mussten wegen unangemessen hoher Preise sowie formeller Fehler aus der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund wurde die Ausschreibung am 12.04.2016 nach § 17 VOB/A aufgehoben.

 

Zur finanziellen Absicherung und Überprüfung der weiteren Vorgehensweise wurde das Planungs­büro aufgefordert, das Ausschreibungs-LV zu bepreisen. Daraus ergaben sich Differenzen zur Kostenberechnung vom 18.08.2014. Diese Differenzen erklären sich aus der weiter oben geschilderten, unterschiedlichen Herangehensweise bei der Bauausführung. Die Erwartung, dennoch mit dem verfügbaren Budget auszukommen, erfüllte sich nicht.

Gegenüber der Ursprungsplanung ergeben sich Mehrkosten für die zusätzlichen GaLa-Arbeiten und einem erhöhten Architektenhonorar wegen der geänderten, anrechenbaren Baukosten bei der Leistungsphase 8.

Darüber hinaus führt die gescheiterte, öffentliche Ausschreibung zur Wiederholung von Grundleistungen durch den Architekten. Ursprünglich war vorgesehen, die Gesamtleistung an einen Auftragnehmer zu vergeben und daher wurde auch nur ein Ausschreibungs-LV erstellt. Die Ausschreibungsergebnisse zeigten aber, dass eine Aufteilung in zwei Baulose die wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt. Es wird daher jetzt eine Neuausschreibung in zwei Losen erfolgen: Los 1 - die Errichtung der LSW selbst und Los 2 - die flankierenden GaLa-Arbeiten.

Daraus folgt, dass das Planungsbüro Teile der Leistungsphasen 6 und 7 wiederholen muss. Dies ist jedoch nach § 10 HOAI honorarträchtig, so dass diese zusätzlichen Planungsleistungen zu vergüten sind.

Insgesamt summieren sich die erwarteten Mehrkosten auf 55.000 €. Eine Übersicht, wie diese Kosten ermittelt worden sind, befindet sich in der Anlage 2 zu dieser Drucksache.

Für den weiteren zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme ist nunmehr vorgesehen, nach der Beschlussfassung über die Budget-Erhöhung den Nachtrag zum Architektenvertrag zu unterzeichnen und damit den Auftrag zur weiter oben skizzierten Überarbeitung der Vergabeunterlagen zu bestätigen.

Mit der Fertigstellung dieser geänderten Vergabeunterlagen soll erneut eine nationale, öffentliche Ausschreibung nach der VOB/A durchgeführt werden:

1.       Zielstellung ist es, die Bauausführung so einzurichten, dass die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen auf dem Stolper Weg auf ein Mindestmaß reduziert werden.

2.       Vor diesem Hintergrund wird die kommende Zeitplanung für die Baurealisierung so gestaltet, dass die Arbeiten mit den größten Verkehrsbehinderungen – also insbesondere die Kranarbeiten – in den Sommerferien 2017 ausgeführt werden.

3.       Die prognostizierte Bauzeit wäre dann vom 19.06.2017 – 22.09.2017.

4.       Die neue Ausschreibung könnte nach der Nachbeauftragung des Architekten vorbereitet und veröffentlicht werden, mit dem Ziel, den Zuschlag im Januar/Februar 2017 zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

M-000425

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

171.670,01

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

55.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Errichtungsbeschluss DS-Nr.: 094/14 vom 02.10.2014 (ohne Anlagen)

2)        Übersicht über die erwarteten Kosten der Lärmschutzwand vom 17.06.2016