Betreff
Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow, Entlastung des Werkleiters
Vorlage
DS-Nr. 061/16
Art
Beschlussvorlage

Der Werkleiter des Eigenbetriebs Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow, Herr Uwe Brinkmann, wird auf der Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses  2015, für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, entlastet.


In der Eigenbetriebsverordnung (EigV) von 1995 und 2009 ist im § 7 Beschlüsse der Gemeindevertretung unter Punkt 5 geregelt, dass die GV über die Entlastung der Werkleitung entscheidet.

Die Entlastung ist ein Zeichen der Billigung der Betriebsführung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr und ein Vertrauensbeweis für das zukünftige Handeln der Werkleitung.