Betreff
Grundsatz- und Errichtungsbeschluss zur Verbesserung der Radfahrmöglichkeit in der Fontanestraße (Verbreiterung der Fontanestraße und Anlegen eines Schutzstreifens)
Vorlage
DS-Nr. 069/16
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Verbesserung der Radfahrmöglichkeiten in der Fontanestraße zu.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 105.930,00 (Vorplanungskosten 4.530,00 €, Investitionskosten 101.400,00 €).

 

Die Baukosten in Höhe von 90.500,00 € werden von der Freibad Kiebitzberge GmbH getragen, mit der darüber ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen ist. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2017 umgesetzt werden.

 


Mit dem B-Plan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ wird u. a. angestrebt, Sportforum, Sportplätze, Freibad und Wohngebiete planungsrechtlich zu sichern. Zugleich sollen die Konflikte, die durch den Verkehr von/zum Freibad, der Gaststätte und dem Sportforum sowie den weiteren Sporteinrichtungen entstehen, bewältigt werden, um ein störungsärmeres Nebeneinander zu ermöglichen.

Im Jahr 2006 wurden von der Verwaltung Fachplaner beauftragt weitere, theoretisch denkbare Erschließungsvarianten für den Kfz-Verkehr zu beleuchten. Die Fachplaner haben dabei 25 Varianten untersucht und bewertet. Nur vier Varianten wurden als umsetzbar eingestuft.

In der GV-Sitzung am 22.02.2007 hat die Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossen, auf Grundlage der Variante „Ost 2 (O2)“ das Bauleitverfahren weiter zu führen und diese Variante in der Folge auch umzusetzen.

Sie sieht vor, die bestehende Verkehrserschließung im Grundsatz beizubehalten und in einigen Punkten zu optimieren. Insbesondere soll das Stellplatzangebot an dem Hauptparkplatz konzentriert und die Durchfahrt für Radfahrer verbessert werden.

Nach der Variante O2 soll die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Zehlendorfer Damm und Max-Reimann-Straße erweitert werden (Ausbaulänge ca. 320 m), so dass Radfahrer die Fontanestraße auch entgegen der Einbahnstraße befahren können. Dazu ist die Fahrbahn um 1,75 m zu verbreitern und auf dieser Fläche ein Schutzstreifen für den Radverkehr anzulegen. Ergänzend wird ein durchgängiges Halteverbot zwischen Einmündung zur Sportanlage und dem Zehlendorfer Damm eingerichtet.

 

Im Zuge der Straßenbaumaßnahme sollen auch Pkw-Stellplätze hergestellt werden, die einzelnen Grundstückseigentümern der Fontanestraße zugeordnet werden (Anwohnerparkausweis). Diese Eigentümer können wegen der Topographie nur unter erschwerten Bedingungen auf dem eigenen Grundstück Stellplätze herstellen. Die Gemeinde wird vor Beginn der Baumaßnahme mit den betreffenden Grundstückseigentümern die Kostenübernahmefrage klären und entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit ihnen treffen.

 

Für die Erweiterung der Fahrbahn wurden zwei Varianten untersucht (Variante 1 - Radfahrstreifen und Variante 2 - Schutzstreifen für den Radverkehr).

Bei der Herstellung eines Radfahrstreifens müsste die Straße eine Mindestbreite von 4,85 m erhalten. Der Radfahrstreifen wäre zur Fahrbahn durch einen ununterbrochenen Breitstrich von 0,25 m getrennt, der nicht vom Kfz überfahren werden darf. Bei dieser Variante wurde aber festgestellt, dass er mit einem erheblichen Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet verbunden wäre und 12 bis 17 Bäume gefällt werden müssten. Des Weiteren würden Konflikte bei Halte-, Lade- oder Liefervorgängen entstehen. Diese Variante soll nicht umgesetzt werden.

 

Bei der Variante mit dem Schutzstreifen wird die Fahrbahn von jetzt 2,75 m auf künftig 4,50 m ver­breitert (Breite Asphaltneubau 1,75 m). Die Umsetzung dieser Variante verursacht den geringstmöglichen Eingriff in den Landschaftsraum. Die geringere Fahrbahnbreite im Vergleich zum Radfahrstreifen führt dazu, dass 16 von den sonst betroffenen 17 Bäumen erhalten werden können. Im Abstand von 1,75 m vom künftigen westlichen Fahrbahnrand wird ein unterbrochener Breitstrich in einer Breite von 0,25 m aufgetragen, um eine Fläche für den Radfahrer zu schaffen (Schutzstreifen für Radfahrer). Diese Variante ist zur Umsetzung vorgesehen.

Kostenschätzung

 

Pos.

Leistungsverzeichnis

 brutto

 

 

 

 

Vorplanungskosten brutto

(2016)

4.530 €

 

 

 

 

Planungskosten brutto

(2017)

10.900 €

 

 

 

Baukosten brutto

(2017)

90.500 €

 

 

 

1

Baustelleneinrichtungsarbeiten

10.900€

 

 

 

2

Erdarbeiten

10.500 €

 

 

 

3

Aufbrucharbeiten

4.000 €

 

 

 

4

Straßenbauarbeiten

54.200 €

 

 

 

5

Beschilderung und Markierung

6.700 €

 

 

 

6

Landschaftsbauarbeiten

4.200 €

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten brutto

105.930 €

 

 

Die Maßnahme dient vorrangig dazu, die Erreichbarkeit des Freibades Kiebitzberge für den Radverkehr deutlich zu vereinfachen. Sie soll dazu beizutragen, dass jedenfalls der durch Besucherinnen und Besucher des Freibades verursachte Kfz-Verkehr im Gebiet (insbesondere entlang Gerhart-Eisler-Straße / Fontanestraße) abnimmt. Der Bau des Schutzstreifens verbessert somit die verkehrliche Erschließung des Bades und soll entsprechend von der Freibad Kiebitzberge GmbH finanziert werden.

Hierzu ist kurzfristig ein entsprechender Vertrag mit der GmbH auszuhandeln, um eine Realisierung der Maßnahme im Jahr 2017 abzusichern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50 / 26

Maßnahmen-Nr:

--

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

0,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

0,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

101.400,00 €

 ja

 nein

 


Anlagen:

beschlussrelevant

Anlage 1 – Lagepläne

Anlage 2 – Querschnitt

Zur Information

Anlage 3 – Grundlagenpapier