Betreff
Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben "Uferweg Teltowkanalaue, Streckenabschnitt 9 (westlich Dreilinden), Bauabschnitt A - westlich Campingplatz - ehemalige Autobahnbrücke"
Vorlage
DS-Nr. 071/16
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Vorplanung für den Uferweg Teltowkanalaue, Abschnitt westlich Dreilinden (Abschnitt 9 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009), Bauabschnitt A zwischen Campingplatz und ehemaliger Autobahnbrücke, vgl. Anl. 2, wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ausführung auf dieser Grundlage vornehmen zu lassen.

2.         Prämissen der Bauausführung:

·       Wegbreite 2,5 m, zzgl. beidseitig 0,5 m breite Bankette

·       Wegbreite Stichweg zum Teltowkanal 1,5 m, zzgl. beidseitig 0,5 m breite Bankette

·       Länge des Weges ca. 283 m, Länge des Stichweges ca. 42 m

·       wasser- und luftdurchlässiger Aufbau, keine Verwendung von Recyclingbaustoffen zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen (Natursteinmineralgemisch-Tragschicht 20 cm, Korngrößenabstufung 0-32 mm; falls in einigen Teilbereichen unzureichende Tragfähigkeit, dann Tragschichtstärke bis zu 35 cm, Grauwackegranulat-Deckschicht 4 cm, Korngrößenabstufung 0-8 mm, Einfassung mit niveaugleich eingebauten Holzbohlen)

3.         Hierfür werden im Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 75.000 EUR bereitgestellt.


Mit Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009 (DS-Nr.: 047-1/09) beauftragte die Gemeindevertretung die Verwaltung, auf der Grundlage des „Planungskonzeptes Kanalaue“ vom Juni 2007 die Planungen für einen gemeinsamen Rad- und Wanderweg (mit Stahnsdorf und Teltow) entlang des Teltow­kanals voranzutreiben. Erste Streckenabschnitte wurden planungsrechtlich gesichert bzw. schon baulich ausgeführt.

Da die Uferbereiche westlich von Dreilinden schon heute durch Wanderer stark frequentiert werden, soll nunmehr die Verbindung zwischen dem fertiggestellten Wegeabschnitt im Bereich Dreilinden nördlich des Campingplatzes (ehemaliger Kolonnenweg) und der Gemarkungsgrenze hergestellt werden. Die Wegeführung auf diesem mit Nr. 9 bezeichneten Abschnitt orientiert sich maßgeblich an den in der Realität bereits vorhandenen unbefestigten Pfaden.

Für die Inanspruchnahme von Flächen des Bundes sowie des Landes Berlin, hier vertreten durch Berliner Forsten/Forstamt Grunewald, bei der Wegeführung wird jeweils ein Nutzungsvertrag zwischen Gemeinde und Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin bzw. zwischen Gemeinde und Land Berlin abgeschlossen.

Die Wegeführung wurde unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Baumbestandes festgelegt. Für das gesamte Gelände westlich Dreilinden erfolgte eine Einstufung als Wald nach Landeswaldgesetz Brandenburg (LWaldG) durch die Untere Forstbehörde. Da der Wegebau in der Art forstlicher Wirtschaftswege realisiert wird und ein wasser- und luftdurchlässiger Aufbau vorgesehen ist, handelt es sich nach Einschätzung der Forstbehörde nicht um eine Verkehrsfläche, sondern weiterhin um Wald. Erforderliche Fällungen von Waldbäumen werden nach LWaldG auszugleichen sein, die Kosten sind in der Kostenvorabschätzung berücksichtigt.

Dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) liegt die obligatorische Voranfrage der Gemeinde, ob die für den Uferweg benötigten Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ auszugliedern seien, vor. Für die gleichwohl erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zuständig, die insbesondere den Ausgleich der Bodeninanspruchnahme, notwendiger Baumfällungen und Gehölzrodungen sowie der Beseitigung von Brut- und Niststätten prüft. Entsprechende Gutachten werden erstellt.

Für die gemäß Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 047-1/09 vom 19.03.2009) vorzulegende Vorplanung sind für den gesamten Streckenabschnitt 9 Kosten für die Vermessung der Trasse von 4.630,29 € und für die landschaftsplanerischen Leistungen in Höhe von 18.976,29 EUR entstanden. Mit der Bauausführung soll so frühzeitig wie möglich begonnen werden.

Der geplante Weg ist im Bauabschnitt A (zwischen Campingplatz und ehemaliger Autobahnbrücke) 2,5 m breit und ca. 283 m lang. Die Wegbreite des Stichweges zum Teltowkanal beträgt 1,5 m.

Zur Anpassung an das Gelände werden Bankette mit 0,5 m Breite angelegt. Auf diesem Abschnitt verläuft der Weg zur Minderung der Eingriffsintensität ca. 50 m nördlich des Teltowkanals auf unbefestigten und vegetationslosen Geländebereichen.

 

 

Gleiches gilt für den Stichweg zum Teltowkanalufer, der einen Aussichtspunkt auf das Gewässer erschließt. Der Aufbau wird wasser- und luftdurchlässig hergestellt, ohne Verwendung von Recyclingbaustoffen zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen (Natursteinmineralgemisch-Tragschicht 20 cm, Korngrößenabstufung 0-32 mm, falls das Baugrundgutachten in einigen Teilbereichen eine unzureichende Tragfähigkeit ermittelt, dann ggf. Tragschichtstärke bis zu 35 cm, Grauwackegranulat-Deckschicht 4 cm, Korngrößenabstufung 0-8 mm, Einfassung mit niveaugleich eingebauten Bohlen aus Nadelholz der Resistenzklasse 4).

 

Folgende voraussichtlichen Mittel werden für die Realisierung des Uferwegabschnittes 9, Bauabschnitt A im Haushalt 2017 benötigt:

·           Kosten für landschaftsplanerische Leistungen Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)
und 5 (Ausführungsplanung):                                                                         1.975,96 €

·           Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:                                       15.420,00 €

·           Kosten für ein Baugrundgutachten:                                                                1.053,15 €

·           Kosten für Vermessung:                                                                                      963,90 €

·           Kosten für Munitionsbergung:                                                                            469,35 €

·           Baukosten:                                                                                                    53.284,49 €

Gesamtsumme:                                                                                                    73.166,85 €

 

Die Kosten für den Wegebau, Streckenabschnitt 9, Bauabschnitt A, belaufen sich lt. Kostenvorabschätzung gerundet auf ca. 75.000 EUR.

Um die Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern über entsprechende Gestattungsverträge (hier insbesondere: Bund, Wasser- u. Schifffahrtsamt Berlin sowie Land Berlin, Forstamt Grunewald) auf gesicherter Grundlage zum Abschluss bringen zu können, ist eine frühzeitige Festlegung des in Aussicht genommenen Wegeverlaufes erforderlich. Gleiches gilt für die erforderlichen fachbehördlichen Abstimmungen mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.

Dieser Beschluss dient auch dazu, die Bereitstellung der für die Bauausführung erforderlichen Haushaltsmittel abzusichern.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

(1)      Luftbild zur räumlichen Einordnung des Streckenabschnittes 9, Bauabschnitt A

(2)      1 Blatt Vorplanung des Büros Trautmann Goetz Landschaftsarchitekten vom 08.02./30.04.2016